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"Diese Metzger schmücken sich mit fremden Federn!"

Gemeinsam mit Tobias Giesinger (VGT) sichtete WANN & WO das Material bei Dr. Pius Fink und Dr. Bernhard Zainer.
Gemeinsam mit Tobias Giesinger (VGT) sichtete WANN & WO das Material bei Dr. Pius Fink und Dr. Bernhard Zainer. ©Rauch
Nach VGT-Vorwürfen: WANN & WO sprach mit Zuständigen vom Land Vorarlberg, der BH Dornbirn und Ländle-Metzg Konrad Dür.
Fleischskandal in Vorarlberg

Gemeinsam mit Tobias Giesinger vom VGT besuchten WANN & WO und VOL.AT Vertreter des Landes und sichteten das hochbrisante Material in Bregenz. Angesichts der teils grauenvollen Bilder zeigten sich die Landesbediensteten erschüttert. Tierschutzombudsmann Dr. Pius Fink sieht Handlungsbedarf: „Die Aufnahmen sind schockierend. Die tote Sau, die von ihren Artgenossen gefressen wird, liegt dem Verwesungsgrad schon mehrere Tage in der Stallung. Hier muss kontrolliert werden.“

Irreguläre Transporte?

Auch im Falle des Tiertransports schlägt er in dieselbe Kerbe: „Ein Tiertransport hat zügig und ohne unnötige Unterbrechung vom Verlade zum Entladeort durchgeführt zu werden. Wenn der Transport über längere Dauer vollzogen wird, sind Ruhezeiten mit Tränke und Liegemöglichkeiten vorgeschrieben. In diesem Fall hat die zuständige BH Dornbirn den Sachverhalt zu überprüfen.“ Damit spielt er den Ball zu Landesveterinär Dr. Norbert Greber, der außerdem als BH-Verantwortlicher für dieses Gebiet zuständig ist: „Uns liegt bereits eine Anzeige gegen einen Tiertransport im Bezirk vor, wir ermitteln in einem laufenden Strafverfahren. Dabei handelt es sich um einen nächtlichen Transport vom 3. Juli. Wenn nun die Anzeige vom VGT folgt, wird dies in jenem Verfahren berücksichtigt und unter gegebenen Umständen so rasch wie möglich aufgearbeitet. Hier wird es auch zu einer Zusammenarbeit mit deutschen Behörden kommen, um sämtliche Blickwinkel dieses Falles aufzurollen und festzustellen, ob ein Verstoß gegen das Tiertransport- oder das Tierschutzgesetz vorliegt.“

Kundentäuschung und bewusste Irreführung?

Im Falle der mitgefilmten Kundengespräche, in denen teilweise versichert wird, das Fleisch stamme zu 100 Prozent aus dem Land Vorarlberg, steht eine bewusste Irreführung und Täuschung im Raum. Dr. Bernhard Zainer vom Amt für Lebensmittelkontrolle informiert: „Natürlich ist der Begriff regional ein sehr weiter. Für die einen bedeutet er Bodenseeraum inklusive Dreiländereck, andere wiederum sprechen eindeutig vom Vorarlberger Grenzgebiet, wiederum andere sprechen bei regionalem Fleisch über Fleisch aus Österreich. Eindeutig ist jedoch, dass, wenn im Verkaufsgespräch die Rede von Tieren ist, die in Vorarlberg aufgezogen und gehalten wurden, und diese aus Deutschland stammen, von Irreführung für den Kunden die Rede ist. Diese Metzger schmücken sich mit fremdem Federn und pflegen unlauteren Wettbewerb – vor allem gegenüber Ländle-Metzgern, die sich dem Ländle Qualitäts-Management unterworfen haben und die Auflagen und Standards erfüllen!“

Qualität vom Ländle Metzg

Die Vorwürfe liegen schwer, sind für den aufgebrachten Ländle-Metzg Konrad Dür aber nichts Neues: „Wir sind froh, dass dieses Thema endlich aufgegriffen wird. Als Ländle Metzg stehen wir für Qualität und unterstehen dem Ländle Qualitäts-Management. Wir werden schärfer kontrolliert und haben strenge Auflagen, die wir aber gerne bereit sind, zu erfüllen. Einfach auch aus dem Grund, weil wir die heimischen Betriebe und Bauern unterstützen. Vier Prozent des Schweinefleisch-Bedarfs wird im Land produziert. Es gab auch schon Gespräche mit Bauern, die gerne mehr produzieren würden, diverse Metzgerei-Betriebe sprechen sich aber dagegen aus, weil sie lieber billigeres Fleisch zukaufen. Umso größer ist die Wut dann, wenn solche Betriebe ebenfalls behaupten, sämtliches Schweinefleisch aus Vorarlberg zu beziehen. Wenn man Kunden so schamlos belügt, ist es kein Wunder, dass das Vertrauen in unsere Branche verloren geht. Ich beziehe mein Fleisch von Bauern aus dem Nahbereich. Bei mir kann der Kunde, wenn er will, sogar die Schweine persönlich begutachten.“ Saftig ist auch das Strafmaß, das überführten Betrieben blühen würde: „Irreführung beim Inverkehrbringen oder Bewerben von Lebensmitteln etc. ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 50.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 100.000 Euro, im Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen.“

Landesrat Dr. Christian Bernhard: “In diesem Fall gibt es die Situation genau zu überprüfen. Die Leute haben das Recht darauf zu wissen, was sie auf dem Teller haben. Hier gelten klare Regeln und jegliche Art der Täuschung oder diffuse Umgehungsversuche sind strikt abzulehnen. Ich begrüße das Engagement des VGT. Gerade in diesen Bereichen ist es umso wichtiger, die Dinge ans Licht zu bringen. Falls diese Anschuldigungen der Wahrheit entsprechen, ist es eine Riesengemeinheit gegenüber den Vorarlberger Konsumenten.”

Landesrat Ing. Erich Schwärzler: “Im Falle des Tiertransports läuft bereits das Verfahren, hier sind die Gesetze ohne Wenn und Aber einzuhalten. Ländle-Fleisch-Produkte müssen dem 3G-Prinzip entsprechen. D.h. geboren, gemästet und geschlachtet in Vorarlberg. Das Vertrauen der Kunden darf nicht missbraucht werden, besonders im Hinblick auf die heimische Landwirtschaft, die es schon schwer genug hat. Bei Ländle-Produkten gibt es null Kompromisse.”

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