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Diakonie sieht Hürden für rückwirkende Tagsatz-Erhöhung

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Die Bundesländer gehen mit der nachträglichen Erhöhung der Grundversorgungs-Tagsätze unterschiedlich um. Vorarlberg wird die Erhöhung nicht rückwirkend auszahlen.

In Vorarlberg wird die Erhöhung der Tagsätze für die Asylunterbringung und -verpflegung nicht rückwirkend an die Betreuungsorganisationen weitergegeben, weil in der Vergangenheit schon höhere Tagsätze bezahlt worden seien, hieß es aus dem Büro des zuständigen Landesrates Erich Schwärzler.

Selbstverständlich werde Vorarlberg nun aber entsprechende Kostennoten an den Bund richten. Das Gesamtausmaß lasse sich derzeit allerdings noch nicht konkret abschätzen.

“Keine Verzögerung”

Im Burgenland liegt die Erhöhung der Tagsätze für unbegleitete Minderjährige unter dem Nationalratsbeschluss. In Wien ist der dafür zuständige Fonds Soziales Wien (FSW) gerade dabei, die rückwirkende Auszahlung abzuwickeln: “Bei uns gibt es keine Verzögerung”, betonte eine Sprecherin von Sozialstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) auf APA-Anfage. Wien habe von Anfang an gefordert, dass rückwirkend ausgezahlt werden müsse, und habe das auch entsprechend kommuniziert und budgetiert, hieß es weiters.

Kassasturz

In Kärnten dagegen ist laut Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) die rückwirkende Auszahlung der Erhöhungen noch nicht budgetiert. “Wir müssen erst einen Kassasturz machen und dann überlegen, wie wir vorgehen”, sagte Kaiser nach der Regierungssitzung. Bis man zu einer Entscheidung kommt, werde man aber erst den Abschluss des zweiten Quartals abwarten.

Zeitraum klar geregelt

“Wir haben einen Beschluss gefasst, dass wir die Vereinbarung umsetzen”, so der Sprecher von Soziallandesrat Norbert Darabos (SPÖ), Josef Newertal, auf APA Anfrage – und zwar rückwirkend, der Zeitraum sei klar geregelt. Im Burgenland wurde indes der Tagsatzerhöhung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in kleinen Wohngruppen nicht auf 95 Euro (von 77 Euro), sondern nur auf 82,50 Euro erhöht.

In Salzburg werden die Tagsätze für die Asylunterbringung rückwirkend mit 1. April 2016 angehoben. Die Betreiber der Quartiere seien bereits informiert worden, sagte ein Sprecher von Integrations-Landesrätin Martina Berthold (Grüne).

Rückwirkung “keineswegs automatisch”

Die Diakonie beklagt Hürden bei der Erhöhung der Tagsätze für die Asylunterbringung. Die Differenzbeträge sollten rückwirkend ausbezahlt werden. Da dies in der entsprechenden 15a-Vereinbarung von Bund und Ländern aber als Kann-Bestimmung formuliert ist, gebe es diese Rückwirkung “keineswegs automatisch”, so Emmanuel Matti von der Diakonie im “Standard” (Montags-Ausgabe).

Die Erhöhung war im Dezember 2015 vom Nationalrat beschlossen worden. Daraufhin mussten sie noch alle Länder absegnen, als letztes hat dies das Burgenland im Juni erledigt. Laut Matti aber ist nicht nur die Kann-Bestimmung ein Problem, sondern auch der Umstand, dass die Betreuungsorganisationen mit den Landesbehörden zivilrechtliche Verträge geschlossen haben, die dann einzeln geändert werden müssten. Alternative wäre demnach eine pauschale Erhöhung und Nachzahlung. (APA)

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