Die Gründe für die Inhaftierung hätten nicht entkräftet werden können. Die Akten seien zwischenzeitlich dem zuständigen Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vorgelegt worden. Damit schloss sich die Generalstaatsanwaltschaft der Begründung des Landgerichts Mannheim an.
Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock hatte vergangene Woche Haftbeschwerde eingelegt. Das Landgericht Mannheim lehnte jedoch die Aufhebung des Haftbefehls ab und erklärte zur Begründung, seine Einlassungen seien wenig plausibel. Dagegen werde die Aussage des mutmaßlichen Opfers nach wie vor als glaubhaft eingestuft. Die Haftbeschwerde wurde daraufhin an das OLG weitergeleitet, das nun darüber entscheiden muss. Zuvor musste jedoch die Generalstaatsanwaltschaft eine Stellungnahme abgeben.
Kachelmann sitzt seit 20. März wegen des Vorwurfs der schweren Vergewaltigung in Untersuchungshaft in Mannheim. Er wird verdächtigt, seine Freundin vergewaltigt, mit einem Messer am Hals verletzt und ihr mehrmals gedroht zu haben, sie zu töten. Im Fall einer Verurteilung droht dem Schweizer eine Haftstrafe zwischen fünf und 15 Jahren. Der 51-jährige Fernseh-Moderator beteuert seine Unschuld. Sein Anwalt spricht von einer Falschbeschuldigung durch Kachelmanns langjährige Freundin. Diese hatte ihn angezeigt.