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Deutsche Regierung beschloss dritte Geschlechtsoption

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Im deutschen Geburtenregister soll künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein. Die Regierung beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der neben "männlich" und "weiblich" auch den Eintrag "divers" vorsieht. Die Große Koalition aus Christ- und Sozialdemokraten setzt damit eine Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um.

Darin wurde die geltende Regelung als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot der Verfassung gewertet. Bis Ende 2018 muss die Gesetzesänderung umgesetzt sein. “Es ist überfällig, dass wir das Personenstandsgesetz jetzt endlich modernisieren”, sagte die deutsche Justizministerin Katarina Barley (SPD). Mit dem zusätzlichen Eintrag “divers” werde Menschen, die sich nicht einem Geschlecht zugehörig fühlen, ein Stück Würde und positive Identität gegeben. In einem nächsten Schritt gehe es jetzt darum, rasch weitere unzeitgemäße Regelungen für Transsexuelle zu beseitigen.

Transsexuellengesetz muss ersetzt werden

Regelungen sowohl für inter- als auch für transsexuelle Personen sollen demnach in einem weiteren Gesetz unter Federführung des Justiz- und des Innenministeriums erarbeitet werden. Die Familienministerin Franziska Giffey (SPD) betonte, das derzeit geltende Transsexuellengesetz müsse aufgehoben und durch ein modernes Gesetz zur Anerkennung und Stärkung von geschlechtlicher Vielfalt ersetzt werden. Damit sollten auch Zwangssachgutachten über die geschlechtliche Identität von Menschen künftig nicht mehr zulässig sein.

Auch in Österreich stehen Veränderungen an

Auch in Österreich stellte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Juni fest, Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, haben ein Recht auf eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister (ZRP) und in Urkunden. Das Personenstandsgesetz muss dafür nicht korrigiert werden. Das Höchstgericht gab aber zwingend vor, wie das Gesetz verfassungskonform auszulegen ist. Offen blieb, wie die alternativen Geschlechtsformen in Urkunden zu bezeichnen sind.

(APA/dpa)

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