AA

Der Energieausweis

Seit dem 1. Dezember 2012 gilt die Anzeigepflicht in Druckwerken und elektronischen Medien.
Seit dem 1. Dezember 2012 gilt die Anzeigepflicht in Druckwerken und elektronischen Medien. ©Bilderbox
Der Energieausweis ist ein Dokument, das die Gesamtenergie-Effizienz eines Gebäudes angibt.

Der Energieausweise hat vier Faktoren zu enthalten:

  • den spezifische Heizwärmebedarf,
  • den Primärenergie-Bedarf,
  • die Kohlendioxid-Emissionen,
  • den Gesamtenergie-Effizienz-Faktor,

welche in Skala gegliedert sind. Es gibt 9 Stufen von der Klasse G (dem schlechtesten Wert) bis zum besten Wert, der Klasse A++. Bei Neubauten muss ein Energieausweis erstellt werden, sofern die jeweils geltende Bauordnung dafür keine speziellen Ausnahmen vorsieht. Bei bestehenden Gebäuden, Gebäudeteilen, Nutzungsobjekten, Wohnungen, Geschäftsräumlichkeiten, Bauprojekten und Renovierungsobjekten wird ein Energieausweis benötigt, wenn diese verkauft, vermietet oder verpachtet werden sollen.

Seit dem 1. Dezember 2012 gilt die Anzeigepflicht in Druckwerken und elektronischen Medien. Dazu ist ein nach den bisherigen Regelungen erstellter Energieausweis zu verwenden, der nicht älter als zehn Jahre ist, so Geschäftsführer Markus Bösch allg. beeid. und gerichtl. zert. Sachverständiger
der Volksbank Vorarlberg Immobilien GmbH & Co OG.

Ausnahmen von der Vorlage- und Aushändigungspflicht:

  • Gebäude, die nur frostfrei gehalten werde
  • abbruchreife Gebäude: Abbruch lt. Vertrag max. 3 Jahre nach Verkauf
  • Gebäude für rein religiöse Zwecke
  • provisorische Gebäude mit max. 2 Jahren Nutzungsdauer
  • Gebäude für Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft, deren Temperierung überwiegend durch eigene innere Abwärme erfolgt
  • bloß saisonal genutzte Wohngebäude, frei stehende Gebäude mit weniger als 50 m2 Gesamtnutzfläche
Kommentare
Kommentare
Grund der Meldung
  • Werbung
  • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
  • Persönliche Daten veröffentlicht
Noch 1000 Zeichen