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D: Stiftung des Kindsmörders genehmigt

Die von dem Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler initiierte Stiftung für Gewaltopfer hat nun doch die erforderliche behördliche Genehmigung aus Trier erhalten.

Das bestätigte der Rechtsanwalt des zu lebenslanger Haft verurteilten Magnus Gäfgen, Michael Heuchemer, am Dienstag in Bendorf. Er selbst werde den Vorsitz der Stiftung übernehmen. Gäfgen werde entweder als einer von zwei stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden oder als Beisitzer im Stiftungsvorstand mitwirken.

Die rheinland-pfälzische Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier hatte den Antrag auf Anerkennung der Stiftung im August vergangenen Jahres abgelehnt und erklärt, der geplante Name „Magnus-Gäfgen-Stiftung“ verstoße gegen die guten Sitten und das Anstandsdenken aller gerecht denkenden Menschen. Die Behörde ist zuständig, weil die Kanzlei des Anwalts ihren Sitz im rheinland-pfälzischen Bendorf hat.

Dieser hatte Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid eingelegt. Laut ADD soll die Stiftung jetzt „Stiftung zu Gunsten jugendlicher Verbrechensopfer“ heißen. Der Rechtsanwalt habe zugesagt, auf jegliche Verbindung mit der Person Magnus Gäfgen sowie eine Außenvertretung der Stiftung durch den Häftling zu verzichten. Allerdings unterliege die Besetzung der Stiftung nicht der behördlichen Genehmigung, sagte eine Sprecherin der ADD.

Heuchemer sagte, der FDP-Bundestagsabgeordnete Joachim Schultz-Tornau werde außerdem im Vorstand vertreten sein. Dem Stiftungsrat würden Theologen, Pädagogen, Juristen und weitere Unterstützer angehören. Die Stiftung soll Kindern und Jugendlichen helfen, die als Opfer einer Straftat die Kosten für die Rechtsverfolgung nicht selbst aufbringen können. Es lägen bereits Unterstützungserklärungen in erheblichem finanziellem Umfang vor, teilte der Anwalt mit.

Magnus Gäfgen hatte im September 2002 den elfjährigen Millionärssohn Jakob von Metzler entführt und getötet sowie eine Million Euro Lösegeld erpresst. Wegen Mordes ist er rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

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