AA

D: Lebenslang für den Kannibalen?

Nur auf die grausamsten Video-Bilder wollen die Frankfurter Richter verzichten, wenn sie eine gerechte Strafe für den "Kannibalen von Rotenburg" suchen. Ihm droht lebenslang.

Wenn von diesem Donnerstag (12. Jänner) an der Prozess gegen den 44 Jahre alten Angeklagten Armin Meiwes komplett neu aufgerollt wird, fangen die Juristen wieder bei Null an, nahezu jedes blutige Detail wird vor der 21. Strafkammer des Landgerichts ausgebreitet werden. Dennoch deutet bereits vieles auf eine lebenslange Haftstrafe für Meiwes hin. Im Frühjahr 2001 hatte der EDV-Experte einen Berliner Ingenieur auf dessen Verlangen entmannt, getötet, zerlegt und schließlich in Teilen gegessen.

Sehr eindeutig hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das vor zwei Jahren gefällte Urteil des Landgerichts Kassel auseinander genommen, das Meiwes wegen Totschlags lediglich für achteinhalb Jahre hinter Gitter schicken wollte. Die Kasseler Richter hätten zu Unrecht gleich mehrere Mordmerkmale abgelehnt, hieß es in der Revisionsentscheidung. Das Frankfurter Gericht muss nun im Karlsruher Auftrag prüfen, ob Meiwes nicht doch in erster Linie zur sexuellen Lustbefriedigung getötet hat und um andere Straftaten erst zu ermöglichen, wie etwa die Störung der Totenruhe und die Verbreitung der Gewaltbilder im Internet.

Trotz der überdeutlichen Vorgaben aus Karlsruhe werden sich die Juristen mit der Einmaligkeit des Rotenburger Falls auseinander setzen müssen. Und die besteht nicht in den Blut triefenden Details aus dem nordhessischen Schlachtkeller eines gottverlassenen Gutshofes in Rotenburg-Wüstefeld, denn Kannibalismusfälle hat es auch in Deutschland immer wieder gegeben. Ohne Beispiel ist vielmehr der Umstand, dass Täter und Opfer, die sich zuvor im Internet gefunden hatten, wohl im vollen Einverständnis handelten, so gestört sie in ihren Persönlichkeitsstrukturen auch waren. Meiwes Anwalt Harald Ermel hat aus diesem Grund eine Verurteilung wegen der „Tötung auf Verlangen“ beantragt, mit einem Strafrahmen zwischen einem halben und fünf Jahren Haft. Ermel wird in Frankfurt wieder dabei sein, wie auch sein Kasseler Gegenüber, der Staatsanwalt Marcus Köhler, der in der Zwischenzeit nach Frankfurt versetzt worden ist.

Dass selbstlose Sterbehilfe hinter dem blutigen Schlachtritual stehen könnte, hatten aber schon die Kasseler Richter verneint. Als Beleg für die Allmachtsfantasien des Kannibalen diente beispielsweise der Satz aus einem Meiwes-Brief: „Es ist ein irres Gefühl, der Herrscher über einen anderen zu sein und ihn in Portionen zu schneiden.“ Der Psychiater Georg Stolpmann aus Göttingen und der Berliner Sexualwissenschaftler Klaus Beier bescheinigten Meiwes in ihren Gutachten eine „schwere seelische Abartigkeit mit schizoiden Zügen“, gleichzeitig aber auch die volle Schuldfähigkeit. Damit fehlte die juristische Grundlage, Meiwes in die Psychiatrie zu schicken, wo er nach Meinung etwa des Kasseler Richters Volker Mütze hingehört.

Die Psyche des Täters wird in dem neuen Prozess ebenfalls noch einmal gründlich beleuchtet. Dass etwas anderes dabei herauskommt, scheint aber schon deshalb unwahrscheinlich, weil nach Auskunft des Frankfurter Gerichts die selben Gutachter geladen sind.

Der emeritierte Gießener Kriminologe Arthur Kreuzer hat den BGH wegen seines harten Revisionsspruchs schwer gescholten und gleichzeitig konstruktive Vorschläge gemacht, wie die Gesellschaft mit Leuten wie Meiwes besser umgehen sollte. Er regte an, die eigentlich gemeingefährlichen Gewohnheitsverbrechern vorbehaltene Sicherungsverwahrung auf Ersttäter auszuweiten, wenn bei ihnen die Wiederholungsgefahr festgestellt werden könne. Der vor Gericht stets beflissen auftretende „Kannibale von Rotenburg“ hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass er auch nach seiner Tat neue Schlachtopfer gesucht hat – und dies bei Gelegenheit auch wieder tun würde.

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • D: Lebenslang für den Kannibalen?
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen