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D: Gerichtsverhandlung von 9/11-Helfer

Vor dem Oberlandesgericht in Hamburg hat am Freitag die Gerichtsverhandlung über ein härteres Strafmaß für den Terroristen Mounir el-Motassadeq begonnen.

Die Verteidiger des in Deutschland verurteilten Terroristen Mounir el-Motassadeq haben zu Beginn des Prozesses über das Strafmaß für den Marokkaner am Freitag in Hamburg die Aussetzung des mittlerweile dritten Verfahrens gegen den 32-Jährigen dort beantragt. Der verhandelnde 7. Strafsenat sei allein für die Verhandlung gegen Motassadeq eingerichtet worden und damit ein Ausnahmegericht, was gegen die Verfassung verstoße, rügte Anwalt Ladislav Anisic vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht. Außerdem sei das Gericht willkürlich zusammengesetzt. Die Anklage wies die Vorwürfe zurück.

Die Hamburger Richter verhandeln über eine härtere Strafe für den Marokkaner, der die Todespiloten, die bei den Anschlägen vom 11. September 2001 drei Passagierflugzeuge in die beiden Türme des World Trade Center in New York und das Verteidigungsministerium in Washington steuerten. Ein viertes entführtes Flugzeug brachten die Passagiere damals über unbewohntem Gebiet zum Absturz. Rund 3.000 Menschen wurden damals getötet.

Motassadeq muss mit bis zu 15 Jahren Haft rechnen, nachdem ihn der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) im November wegen Beihilfe zum Mord in hunderten Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen hatte. Ein Strafmaß setzten die Karlsruher Richter damals nicht fest, sondern verwiesen den Fall dazu an das Hamburger Gericht zurück. Von diesem war Motassadeq zuvor zu sieben Jahren Haft allein wegen der Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung verurteilt worden. Mit einer Entscheidung bezüglich der neuen Strafe wird spätestens Anfang Februar gerechnet.

Auch Motassadeqs zweiter Verteidiger, Udo Jacob, beantragte am Freitag die Aussetzung des Prozesses. Er hatte im Dezember in einer Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht die Entscheidungen des BGH und des Hamburger Oberlandesgerichtes angegriffen. Darin warf er den Richtern willkürliche und unfaire Beweiswürdigung vor. Das Verfahren solle ausgesetzt werden, bis über die Beschwerde entscheiden sei, meinte Jacob. Fehler in der Beweiswürdigung sollten durch weitere Beweiserhebungen belegt werden. Außerdem forderten beide Motassadeq-Anwälte, ihren Mandanten aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Dieser bestreitet weiterhin jede Schuld.

Für die Anklage wies Bundesanwalt Walter Hemberger die Forderungen der Verteidiger zurück. „Ich bin sicher, dass die Verfassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat“, sagte er. Die Verteidigung versuche eine Beweisaufnahme zu wiederholen, die längst abgeschlossen sei. An der Bildung des Strafsenats sehe er auch keine Fehler, betonte Hemberger.

Nach Angaben des Vorsitzenden Richters, Carsten Beckmann, kann das Gericht trotz der Rüge zu seiner Besetzung weiter verhandeln. Über den zweiten Antrag zur Aussetzung werde wahrscheinlich am kommenden Montag entscheiden. Das Oberlandesgericht hat zunächst fünf Verhandlungstage für den Prozess angesetzt. Sollte es ein Strafmaß festlegen, wäre auch dagegen laut Gerichtssprecherin Sabine Westphalen wieder eine Revision möglich.

Der BGH sah es als erwiesen an, dass Motassadeq die Attentäter organisatorisch unterstützte und ihnen damit den Rücken freihielt. Laut BGH-Urteil hatte Motassadeq enge Kontakte zur Hamburger Zelle des Terrornetzwerks Al-Kaida um den Todespiloten Mohammed Atta und wusste von den geplanten Flugzeugentführungen. Er habe Atta und andere Attentäter mit allerlei Hilfsdiensten unterstützt, so die Richter.

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