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Caritas fordert mehr finanzielle Mittel

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Zuhören, wenn sonst keiner Zeit hat, letzte Dinge ordnen, unterstützen der Angehörigen: Rund 930 Mitarbeiter von Hospizdiensten begleiten in Österreich jährlich knapp 2.900 todkranke Menschen bis zur letzten Minute durchs Leben - viele davon ehrenamtlich, also unentgeltlich.

Doch auch diese Arbeit hat ihren Preis. Die Caritas forderte deshalb am Freitag die Sicherstellung von finanziellen Mitteln durch die Bundesländer.

„Der Staat darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen“, mahnte Caritas-Präsident Franz Küberl im Rahmen einer Pressekonferenz in Wien. Die Spitalsfonds der Bundesländer müssten ausreichend Geld für „diese wertvolle Arbeit“ zur Verfügung stellen, um so „den Stellenwert der schmerzlindernden Medizin zu stärken“. Flächendeckende Hospizdienste gibt es derzeit nur in Wien und Niederösterreich.

Die Caritas bietet Hospizdienste rund um die Uhr und kostenlos an. Küberl: „Das wäre ohne Spenden nicht möglich“, so Küberl. „Politischen Handlungsbedarf“ sieht der Caritas-Präsident nicht nur bei der Finanzierung der ehrenamtlichen Hospizarbeit, sondern auch bei den stationären Hospizbetten. Darüber hinaus müsse die nächste Regierung eine Ausbildungsoffensive im Hospizbereich „dringend ins Pflichtenheft“ übernehmen.

Einen „klaren, bundesweiten Aufbau- und Ausbauplan für die Hospizversorgung in allen ihren Formen und eine gesicherte Finanzierung in diesem Bereich“ forderte auch der Wiener Caritasdirektor Michael Landau. „Es darf nicht am Geld scheitern, dass Menschen am Ende ihres Lebens jene Betreuung und Sorge erhalten, die sie brauchen.“

Marianne Wojcik, langjährige Hospizbegleiterin der Caritas kennt die Bedürfnisse todkranker Menschen: „Angst vor der Zukunft, dem Sterben, der Unsicherheit, der Einsamkeit. Sorgen um die Kinder, die Familie, die Freunde. Fragen nach dem Sinn des Lebens und nach der Bedeutung des Todes.“ Laut Landau wünschen sich 80 Prozent der unheilbar kranken Menschen daheim zu sterben.

Als positiv wertet die Caritas die derzeitigen Anstrengungen, durch geplante Änderungen im Sachwalterrecht die Position der Angehörigen und die Selbstbestimmung der Patienten zu stärken. Unter dem Titel „Vorsorgevollmacht“ sollen nahe Angehörige ein Mitspracherecht bei der medizinischen Versorgung, Rechtsgeschäften oder auch Finanzangelegenheiten ihres pflegebedürftigen Familienmitgliedes erhalten.

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