Das berichtete der “Kurier” am Freitag. Die Wiener Sportstätten bestätigten der Zeitung den Vorfall, argumentieren aber mit der Materialbeschaffenheit des muslimischen Badeanzugs im gegenständlichen Fall.
Denn prinzipiell seien Burkinis erlaubt, sie müssten lediglich den Hygienevorschriften entsprechen. In diesem Fall sei der Burkini aber aus Baumwolle gewesen, was gemäß der Badeordnung verboten sei.
Frau im Burkini wurde aus Schwimmbecken verwiesen
Die betroffene Frau war beim Schwimmen vom Badpersonal an den Beckenrand geholt und darüber informiert worden, dass sie so nicht im Wasser bleiben könne, erzählte sie dem “Kurier”. Sportstätten-Sprecher Manfred Faly versicherte, dass diese Entscheidung allerdings nichts mit Diskriminierung zu tun habe. “Burkinis gehen prinzipiell in Ordnung – solange sie den Hygiene- und Sicherheitsvorschriften entsprechen”, wird er zitiert.
Die Muslimin bestreitet indes, dass sie Baumwolle getragen habe. Ihr Burkini sei aus Badeanzugstoff gewesen. Das Material der Badebekleidung müsse laut Bad grundsätzlich wasserabweisend und schnell trocknend sein.
(APA)