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"Burka-Verbot": Verfahren gegen Schalträgerin eingestellt

Der Verfahren gegen die 28-Jährige Schalträgerin wurde eingestellt
Der Verfahren gegen die 28-Jährige Schalträgerin wurde eingestellt ©Pixabay (Sujet)
Das Verwaltungsstrafverfahren gegen jene 28 Jahre alte Frau, die ihr Gesicht mit einem Schal verhüllt und damit gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz verstoßen hatte, wurde nun eingestellt.
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 Ihr Anwalt Georg Zanger wollte das umstrittene Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz vor den Verfassungsgerichtshof bringen und seine Aufhebung erwirken. Dass dies nun nicht möglich sei, sei “sehr bedauerlich”, sagte Zanger im “Standard” (Wochenend-Ausgabe). Eine Begründung für die Verfahrenseinstellung ist dem Schreiben der Landespolizeidirektion Wien laut Zanger nicht zu entnehmen.

Der Anwalt prüft nun die Eröffnung eines Amtshaftungsverfahrens. Das seit Anfang Oktober 2017 geltende Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz soll eigentlich als “Burka-Verbot” wirken, wurde aber “religionsneutral” formuliert. Vorgesehen sind Strafen bis zu 150 Euro.

(APA/Red.)

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