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Burgtheater: Steuerhinterziehung auch unter Drozda?

Der Rechnungshof hat das Burgtheater im Visier.
Der Rechnungshof hat das Burgtheater im Visier. ©APA/Georg Hochmuth
Laut Zeitungsbericht soll das Burgtheater von 2004 bis 2008 bei der Abrechnung ausländischer Künstler eine sechsstellige Summe hinterzogen haben.

Laut Finanzbehörden soll das Burgtheater von 2004 bis 2008, also unter der kaufmännischen Geschäftsführung des heutigen Kulturministers Thomas Drozda (SPÖ), bei der Abrechnung ausländischer Künstler den Steuerbehörden 457.000 Euro vorenthalten haben. Dazu kämen 400.000 Euro an hinterzogenen Abgaben bei zusätzlichen Zahlungen an Arbeitnehmer. Das berichtet News in seiner morgigen Ausgabe.

“Vom Steuerproblem habe ich erst 2014, nach einer internen Burgtheater­Prüfung, erfahren. Deshalb hat man uns zur Selbstanzeige geraten. Ich hatte keinen Anlass, der Buchhaltung und der Personalverrechnung zu misstrauen. Am Ende basiert alles auf Vertrauen”, wird Drozda zitiert. Er verweist zudem auf eine Steuerprüfung 2008, die keine Beanstandungen erbracht habe.

Drozda wehrt sich gegen Vorwürfe

Im jüngsten Rechnungshofbericht über das Burgtheater kam Drozda nur am Rande vor: Kritisiert wurde seine Mitwirkung an der Bestellung der nicht erstgereihten Silvia Stantejsky zu seiner Nachfolgerin. Gegenstand des Rechnungshofberichts waren die Geschäftsjahre 2008/09 bis 2013/14, als Drozda bereits zu den Vereinigten Bühnen Wien gewechselt war. In den andauernden Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geht es aber auch um die Zeit davor. Laut News soll Stantejsky in Vernehmungen mehrfach angegeben haben, manche inkriminierte Vorgehensweisen seien schon zu Zeiten von Drozdas Geschäftsführung begonnen worden.

Drozda bestreitet dies in News und meint: “Haftungsansprüche gegen mich hätten keine Grundlage. Vonseiten des Burgtheaters höre ich, dass in keinem der Bescheide der Finanz ein Vorwurf gegen meine Person oder meine Geschäftsführung erhoben wird. Diese richten sich ausschließlich gegen die spätere Geschäftsführung.” Nach News-Informationen sollen die Burgtheater­-Anwälte jedoch Schadenersatzansprüche für die Jahre 2004 bis 2008 prüfen.

Burgtheater-Anwalt Hainz: “Absolut unrichtig”

Dem widerspricht Burgtheater-Anwalt Bernhard Hainz gegenüber der APA vehement und bezeichnet die News-Informationen als “absolut unrichtig”.

“Grundsätzlich prüfen wir die Ansprüche nur dort, wo ein Rechtsgrund und Aussicht auf Durchsetzbarkeit besteht”, so Hainz. Man vertrete in Übereinstimmung mit der Finanzbehörde den Standpunkt, dass es sich bei der Abrechnung ausländischer Künstler, durch die den Steuerbehörden 457.000 Euro vorenthalten wurden, um eine alleinige Verantwortlichkeit der damaligen Prokuristin Stantejsky handelt.

“Nach derzeitigem Stand gehen wir davon aus, dass dies auf Fahrlässigkeit Stantejskys beruhte. Sollte sich jedoch herausstellen, dass Silvia Stantejsky das auch früher vorsätzlich gemacht hat, dann kann man prüfen”, sagt der Burgtheater-Anwalt. Derzeit gebe es jedoch keinen Grund dazu.

(APA, Red.)

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