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Burgtheater-Affäre: Hartmann-Anwälte greifen Bergmann an

Die Burgtheater-Affäre geht weiter.
Die Burgtheater-Affäre geht weiter. ©APA
Die Anwälte von Matthias Hartmann nehmen nun in einem 29-seitigen Schriftsatz zu der Klage Stellung, mit der das Burgtheater die einstige Vertragsverlängerung des einlassenen Burgtheater-Direktord anficht.
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Nicht nur sei eine Rückabwicklung des Dienstverhältnisses unmöglich, es wird auch versucht, die Bestellung von Karin Bergmann damit zu verknüpfen.

Es sei davon auszugehen, dass die Burg mit Hartmann auch dann eine Verlängerung abgeschlossen hätte, wenn sie über dessen angebliche Verfehlungen Bescheid gewusst hätte, zitiert die “Presse” aus dem Schriftsatz, denn schließlich spreche auch gegen Bergmann als Interims-Direktorin einiges. Angeführt werden “ein steuerliches Problem” Bergmanns, eine Aussage in ihrem Hearing vor dem Aufsichtsrat, dass sie keine Bilanzen lesen könne, sich aber einarbeiten werde, und dass sie eine langjährige, enge Freundschaft zu der entlassenen Burg-Geschäftsführerin Silvia Stantejsky und Bergmann weiterführe und diese auch in Theaterfragen konsultiere. In der Zeitung weist Bergmann “diese untergriffigen Attacken von Matthias Hartmann und seinen Anwälten” scharf zurück.

Bilanzen schon zuvor “verschönert”

Überdies, so argumentieren die Hartmann-Anwälte, sei bereits in den letzten Jahren der Intendanz von Klaus Bachler damit begonnen worden, die Bilanzen des Burgtheaters mit unlauteren Mitteln zu schönen. Zuletzt hatten die Wochenzeitung “Die Zeit” und “Der Standard” aus Tonbandmitschnitten einer Burgtheater-Aufsichtsratssitzung aus dem Juni 2008 zitiert, als für das Jahresbudget 2008/09 ein Minus von 4,41 Mio. Euro avisiert wurde, aus dem die damals neu ernannte kaufmännische Geschäftsführerin Silvia Stantejsky bis Ende Oktober ein ausgeglichenes Planbudget machte.

In einem Interview mit der “Presse” sagt Burgtheater-Anwalt Bernhard Hainz zu dem kürzlich veröffentlichten Rechnungshof-Bericht zur Bundestheater-Holding, er “finde nicht, dass der Endbericht vernichtend ist. Wir sind sogar zu dem Ergebnis gekommen, dass die Vorwürfe nicht einmal so gravierend sind, dass sie der Manager-Haftpflichtversicherung zu melden sind.” Die Auflösungsvereinbarung mit dem zurückgetretenen Bundestheater-Holding-Chef Georg Springer “beinhaltet weder eine Entlastung oder Generalklausel, noch einen Verjährungsverzicht. Er erhält auch keine Abfertigung, da ihm eine solche nach dem Beamtendienstrecht nicht zusteht. Über die Zuerkennung eines Bonus muss der Kulturminister entscheiden.”

(APA/Red)

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