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Bundesheer soll 3,8 Mio. Euro für Microsoft-Lizenzen nachgezahlt haben

Das Bundesheer soll jahrelang Microsoft Software ohne Lizenzen verwendet haben.
Das Bundesheer soll jahrelang Microsoft Software ohne Lizenzen verwendet haben. ©pixabay.com
Laut Rechercheplattform "Dossier" soll das Bundesheer jahrelang Microsoft-Software ohne Lizenz verwendet haben. Deshalb wurden nun 3,8 Millionen Euro nachgezahlt werden.

Das Verteidigungsministerium betonte dagegen, dass keine Raubkopien eingesetzt worden seien und “die Lizenzierung gemäß Vereinbarung mit Microsoft ordnungsgemäß erfolgte”. Laut dem “Dossier”-Bericht erhielt das Heer 2007 ein E-Mail der Firma Microsoft, wonach das Ressort tausende unlizenzierte Arbeitsplätze mit Microsoft-Betriebssystemen und Office-Paketen betreibe und nur 9.000 gültige Lizenzen für rund 17.000 Arbeitsplätze besitze. Das Unternehmen soll dann für einen Fünfjahresvertrag rund zwölf Millionen Euro verlangt haben – inklusive 3,8 Millionen Euro Nachzahlung für unlizenzierte Arbeitsplätze.

Ministerium versteht Aufregung nicht

Im Ministerium versteht man die Aufregung nicht. In einer schriftlichen Stellungnahme wird betont, dass der Ablauf bei den Lizenzverträgen korrekt und vorschriftsmäßig sei, was auch im Rahmen von Audits der Hersteller überprüft werde. “Der Vorwurf des Einsatzes von Raubkopien und der massiven Unterlizenzierung kann (…) nicht nachvollzogen werden.”

Das Verteidigungsressort habe bis 2007 einen Lizenzvertrag mit Microsoft über Bundesbeschaffungs GmbH-Vertragspartner gehabt, der das Betriebssystem, Office-Anwendungen und Serverlizenzen beinhaltete. Dieser Vertrag sah laut Ministerium eine “periodische Anpassung an den sich ändernden Bedarf” vor, am Ende jedes Vertragszeitraums wurden demnach im Zuge von “True-ups” zusätzliche Lizenzen verrechnet. “Aus Kostengründen im Zuge der damals strengen notwendigen Einsparungen wurde dieser Vertrag 2007 beendet und abgerechnet, Lizenzen waren dafür anzukaufen.”

Lizenzbestimmungen seien eingehalten worden

Alle Maßnahmen seien im Rahmen der Lizenzbestimmungen erfolgt und das Ministerium habe das damalige Vertragskonstrukt in Abstimmung mit Microsoft eingehalten, heißt es in der Stellungnahme. Ein 2015 abgeschlossenes Audit der Firma bestätige dies.

Details über die Vertragskonditionen gab das Ministerium freilich nicht bekannt – mit der Begründung, dies dürfe man aufgrund einer entsprechenden Vertragsklausel nicht.

APA/Red.

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