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Bulgarin wegen Prostituiertenhandels in Graz verurteilt

Eine Bulgarin, die vom Gefängnis aus den Handel mit Prostituierten organisiert haben soll, ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Ihr ebenfalls angeklagter Sohn erhielt 21 Monate, sieben davon unbedingt. Seine Ex-Freundin wurde freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Anklage lautete in allen drei Fällen auf grenzüberschreitenden Prostitutionshandel.

Die 51-jährige Bulgarin betrieb zwei Bordelle in der Steiermark und war schon 2008 wegen grenzüberschreitenden Prostitutionshandels verurteilt worden. Die Frau soll das Geschäft aber keineswegs aufgegeben haben, auch wenn der Sohn nun den “Familienbetrieb” weiterführte. Aus der Haft soll sie – über ein verbotenes Handy – weiter die Fäden gezogen haben.

“Man muss sich das vorstellen, sie wird wegen grenzüberschreitenden Prostitutionshandels verurteilt, sitzt in Haft und macht das einfach weiter”, empörte sich Staatsanwältin Elisabeth Gasser. Laut ihren Ausführungen hat die 51-Jährige genau geregelt, wie der Sohn die Betriebe zu führen habe und wie das Geschäft mit neuen Mädchen aus Bulgarien funktionieren soll.

“Ich habe keine Mädchen angeworben, die Vermittler haben sich bei mir gemeldet”, so der angeklagte Sohn der Bar-Besitzerin. Dass seine Mutter aus der Haft die Geschäfte weitergeleitet habe, bestritt der Angeklagte: “Ich brauche keine Anweisungen.” Die Ex-Freundin, die früher einmal im Betrieb der Bulgarin gearbeitet hat, sei das “Kleinsträdchen”, das von nichts gewusst habe, meinte der Verteidiger.

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