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Budget: RFW-Obmann schaltet Verfassungsgerichtshof ein

©VMH/ Uher
Bregenz - Der Obmann des Rings Freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RFW), Fritz Amann, will die verspätete Vorlage des Budgets durch die Regierung vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüfen lassen.

“Ich habe eine Sachverhaltsdarstellung formuliert und werde sie heute abschicken”, erklärte Amann am Dienstag gegenüber der APA. Es könne nicht angehen, “dass jene, die die Verfassung machen, sich nicht daran halten”, empörte sich der RFW-Obmann. Nach Einschätzung von Experten dürfte eine solche Vorgangsweise allerdings keine Aussicht auf Erfolg haben. Der VfGH kann sich nur mit bereits kundgemachten Sachverhalten auseinandersetzen.

In der Sachverhaltsdarstellung an den VfGH zitiert der Wirtschaftskammer-Vizepräsident den Artikel 51 des Bundes-Verfassungsgesetzes: “Die Bundesregierung hat dem Nationalrat den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das folgende Finanzjahr spätestens zehn Wochen vor Beginn jenes Finanzjahres vorzulegen, für das ein Bundesfinanzgesetz beschlossen werden soll”. Mit der Nichtvorlage des Bundesfinanzgesetzes 2011 begehe die Bundesregierung einen Verfassungsbruch, betonte Amann.

Die derzeitige Wirtschaftslage in Österreich erfordere eine zeitgerechte und nachvollziehbare Budgeterstellung, so der RFW-Obmann. Eine solche sichere nicht nur die Handlungsfähigkeit des Staates, sondern auch die der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die anstehende “enorme Kürzungs- und Belastungswelle” werde sich massiv auf die Unternehmerschaft sowie die Bürger auswirken.

Vom VfGH erhofft sich Amann, “dass der Politik mit der Rute auf die Finger gehaut wird”. Die Vorgehensweise der Regierungsparteien sei einer Demokratie unwürdig. “Das sind keine Bürgervertreter mehr. Die Bürger müssen sich nämlich an die Verfassung und die Gesetze halten”, ließ Amann kein gutes Haar an “solchen Parteien: Die gehören in die Wüste geschickt, um sich dort einmal zu besinnen”.

Der Präsident des VfGH, Gerhart Holzinger, hat vergangene Woche die rechtliche Regelung in Sachen Budgetvorlage als “völlig klar und eindeutig” bezeichnet. Demnach müsste die Regierung spätestens zehn Wochen vor Jahresende und damit am 22. Oktober dem Nationalrat den Entwurf zum Budget vorlegen. Holzinger stellte außerdem fest, dass “das Bundesfinanzgesetz wie jedes andere Gesetz beim Verfassungsgerichtshof bekämpft werden kann”. Die Regierung will den Nationalrat dennoch erst im Dezember über das Budget für 2011 informieren.

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