Der achtjährige Teilnehmer eines Skikurses hatte bei dem Unfall am 4. Februar 2015 einen Bruch des Unterarms und Abschürfungen im Gesicht erlitten. Er war mit den beiden ihm unbekannten Niederländern im Alter von 51 und 63 Jahren mit dem Sechser-Sessellift “Star Jet 1” auf das Grießenkar gefahren. Nahe der Bergstation öffneten die beiden Erwachsenen den Sicherheitsbügel noch vor dem Auffangnetz. Der Achtjährige rutschte durch das Öffnen des Bügels nach vorne, fiel vom Sessel und landete im Tiefschnee.
Fahrlässige Körperverletzung: Holländer halfen Kind aus Wien nicht
Ermittlungen zufolge halfen die Niederländer dem verletzten Kind nicht, sondern fuhren einfach zu einer anderen Liftstation ab. Sie wurden einen Tag nach dem Unfall in dem Skigebiet ausgeforscht. Zu ihrer Rechtfertigung gaben sie vor der Polizei an, sie seien davon ausgegangen, dass dem Buben bereits geholfen worden sei, da sich schon mehrere Personen bei dem Verletzten eingefunden hätten.
Mit dem Fall hat sich heute ein Berufungssenat des Landesgerichtes Salzburg auseinandergesetzt, nachdem die Beschuldigten gegen das Urteil vom 2. Juli 2015 des Bezirksgerichtes St. Johann im Pongau berufen hatten. Doch sie blitzten damit ab. Der Senat unter Vorsitz von Richter Michael Schalwich kam wie das Erstgericht zu dem Schluss: Der Sicherheitsbügel ist völlig unvermutet für den Buben trotz mehrfacher Hinweise viel zu früh geöffnet worden. Deshalb haben die Niederländer den Unfall des Buben verschuldet, der sich mit ihnen alleine am Lift befunden hatte und ganz links außen gesessen war. Zudem haben sie dem Verletzten nicht geholfen. Das Urteil des Bezirksgerichtes wurde damit bestätigt.
(apa/red)