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Bub aus Wien von Sessellift gestürzt: Urteil für Niederländer

Der Achtjährige aus Wien stürzte aus einem Sessellift.
Der Achtjährige aus Wien stürzte aus einem Sessellift. ©bb.com (Sujet)
Für zwei Niederländer gab es am Dienstag ein rechtskräftiges Urteil, nachdem sie den Sicherheitsbügel eines Sesselliftes in der Flachau (Pongau) zu früh öffneten und ein achtjähriger Schüler aus Wien deshalb rund fünf Meter in die Tiefe stürzte. Wegen fahrlässiger Körperverletzung und "Imstichlassens eines Verletzten" müssen die Holländer unbedingte Geldstrafen von 1.380 und 2.100 Euro zahlen.
Wiener Bub stürzte aus Lift

Der achtjährige Teilnehmer eines Skikurses hatte bei dem Unfall am 4. Februar 2015 einen Bruch des Unterarms und Abschürfungen im Gesicht erlitten. Er war mit den beiden ihm unbekannten Niederländern im Alter von 51 und 63 Jahren mit dem Sechser-Sessellift “Star Jet 1” auf das Grießenkar gefahren. Nahe der Bergstation öffneten die beiden Erwachsenen den Sicherheitsbügel noch vor dem Auffangnetz. Der Achtjährige rutschte durch das Öffnen des Bügels nach vorne, fiel vom Sessel und landete im Tiefschnee.

Fahrlässige Körperverletzung: Holländer halfen Kind aus Wien nicht

Ermittlungen zufolge halfen die Niederländer dem verletzten Kind nicht, sondern fuhren einfach zu einer anderen Liftstation ab. Sie wurden einen Tag nach dem Unfall in dem Skigebiet ausgeforscht. Zu ihrer Rechtfertigung gaben sie vor der Polizei an, sie seien davon ausgegangen, dass dem Buben bereits geholfen worden sei, da sich schon mehrere Personen bei dem Verletzten eingefunden hätten.

Mit dem Fall hat sich heute ein Berufungssenat des Landesgerichtes Salzburg auseinandergesetzt, nachdem die Beschuldigten gegen das Urteil vom 2. Juli 2015 des Bezirksgerichtes St. Johann im Pongau berufen hatten. Doch sie blitzten damit ab. Der Senat unter Vorsitz von Richter Michael Schalwich kam wie das Erstgericht zu dem Schluss: Der Sicherheitsbügel ist völlig unvermutet für den Buben trotz mehrfacher Hinweise viel zu früh geöffnet worden. Deshalb haben die Niederländer den Unfall des Buben verschuldet, der sich mit ihnen alleine am Lift befunden hatte und ganz links außen gesessen war. Zudem haben sie dem Verletzten nicht geholfen. Das Urteil des Bezirksgerichtes wurde damit bestätigt.

(apa/red)

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