Sobald es um grenzüberschreitende Aspekte gehe, gebe es “Regeln, die eine Gleichbehandlung sicherstellen und Diskriminierung verhindern”, hieß es am Sonntag aus Brüssel laut Nachrichtenagentur dpa.
Gleiche Beträge zu gleichen Vorteilen
Dies sei auch der Grund dafür, warum im EU-Recht derzeit keine Anpassung der Höhe des Kindergeldes vorgesehen sei. Es gelte die Logik, dass gleiche Beiträge auch zu den gleichen Vorteilen führen sollten, so die für die Einhaltung von EU-Recht zuständige Brüsseler Behörde in Anspielung darauf, dass EU-Länder auch in das jeweilige Sozialversicherungssystem einzahlen. Ihre nationalen Sozialsysteme könnten die Mitgliedsstaaten freilich frei gestalten, hieß es weiter.
Österreich will Familienbeihilfe anpassen
Österreichs schwarz-blaue Regierung will ja die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder an die dortigen Lebenshaltungskosten anpassen und ist der Meinung, dass dieses Vorhaben im Einklang mit dem Europarecht steht und nicht diskriminierend ist.
Oettinger: Neue Regeln wenig chancenreich
EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger hält einen weiteren Vorstoß für neue Regeln für Familienbeihilfenzahlungen ins EU-Ausland für wenig chancenreich. “Es gibt eine klare Tendenz unter den EU-Mitgliedstaaten, die gegenwärtige europäische Rechtslage nicht zu ändern”, sagte der CDU-Politiker dem “Tagesspiegel” (Sonntag).
Oettinger verwies demnach auf Beratungen im Rat der EU-Sozialminister vom vergangenen Juni, bei denen sich eine Mehrheit der Minister gegen eine Anpassung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder an die dortigen Lebenshaltungskosten ausgesprochen hatte. Österreich verfolgt seit einiger Zeit den Plan, die Beihilfe zu indexieren, Experten halten das Vorhaben aber für EU-rechtswidrig.
Über den – völlig legalen – Bezug von Kindergeld für Kinder im Ausland wird derzeit auch in Deutschland stark diskutiert. Angeheizt wird die Debatte, weil teils auch Hinweise auf Betrug vorliegen. Die EU-Kommission hatte zuletzt betont, eine Anpassung von Zahlungen an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes sei wegen des Verbots von Diskriminierung nirgendwo im EU-Recht vorgesehen.
(APA)