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Brüssel: Indexierung der Familienbeihilfe auf dünnem Eis

Auch in Deutschland wird das Thema Kindergeld heftig diskutiert.
Auch in Deutschland wird das Thema Kindergeld heftig diskutiert. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Die Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich bewegt sich EU-rechtlich auf dünnem Eis. EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger kritisierte die Vorstöße der österreichischen Regierung.

EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger hält einen weiteren Vorstoß für neue Regeln für Familienbeihilfenzahlungen ins EU-Ausland für wenig chancenreich. Die von Österreich geplante Anpassung an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes ist nach Ansicht der EU-Kommission zudem nicht in vollem Einklang mit EU-Recht, wie am Sonntag aus Brüssel verlautete.

Österreichischer Vorschlag wurde analysiert

Es gelte die Logik, dass gleiche Beiträge auch zu den gleichen Vorteilen führen sollten. Damit wird in der EU-Kommission darauf Bezug genommen, dass Familienbeihilfe (in Deutschland Kindergeld) in Ländern wie Österreich oder Deutschland nur an diejenigen EU-Ausländer gezahlt werden, die auch in das jeweilige Sozialversicherungssystem einzahlen. Noch am Freitag teilte eine Sprecherin der EU-Kommission, dass eine Prüfung zur Rechtskonformität des österreichischen Vorstoßes, die Familienbeihilfe für Kinder im Ausland zu indexieren, noch gründlich analysiert werde.

EU-Rat gegen Anpassung

Unter den EU-Mitgliedsstaaten gibt es nach Ansicht Oettingers aber ohnehin eine “klare Tendenz”, an der gegenwärtigen europäischen Rechtslage nicht zu ändern”. Im Rat der EU-Sozialminister habe sich eine Mehrheit gegen eine Anpassung der Höhe der Familienbehilfe für im Ausland lebende Kinder an die dortigen Lebenshaltungskosten ausgesprochen, sagte der deutsche EU-Kommissar dem “Tagesspiegel” (Sonntag).

Regierung erhofft sich 114 Mrd. an Einsparungen

Die schwarz-blaue Regierung will, dass die Neuregelung, von der sie sich 114 Mrd. Euro an Einsparungen erhofft, in Österreich 2019 in Kraft tritt. Von der Kompatibilität mit EU-Recht ist sie überzeugt, wie Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) gegenüber der dpa bekräftigte. Als Beleg dafür wertete sie die Position der EU-Kommission, dass die Mitgliedstaaten über die Zuerkennung und die Berechnungsmethode von Familienleistungen selbst entscheiden dürften.

Laut Experten EU-rechtswidrig

Experten halten das Vorhaben jedoch für EU-rechtswidrig. Die EU-Kommission hatte immer erklärt, dass es zu keiner Diskriminierung von EU-Bürgern kommen dürfe und für gleiche Beitragszahlungen auch Anspruch auf gleiche Leistungen bestehen müsse. Dieses Prinzip verfolgte bisher auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner Rechtsprechung. Die Kommission könnte Österreich vor dem EuGH klagen, sollte die Indexierung beschlossen werden.

(APA/red)

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