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Bruder soll Siebenjährige vergewaltigt haben: Freispruch

Zum Zeitpunkt der Tat nicht schuldfähig
Zum Zeitpunkt der Tat nicht schuldfähig ©APA/Bilderbox
Vom Vorwurf, sich an seiner sieben Jahre alten Halbschwester vergangen zu haben, ist am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht ein 20 Jahre alter Bursche freigesprochen worden. Die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter bescheinigte dem Angeklagten, zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig gewesen zu sein. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.


Der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfene Tatzeitpunkt liegt schon einige Jahre zurück. Im Sommer 2009 soll der damals 15-Jährige das halb so alte Mädchen entkleidet und zur Duldung des Beischlafs genötigt zu haben. Gegen ihn sprach nicht nur die Aussage der Betroffenen, sondern auch seine eigene Vergangenheit. Mit knapp 14 hatte er eine andere Halbschwester geschwängert. Diese brachte im Oktober 2008 einen Sohn zur Welt. Sie war zum Zeitpunkt der Geburt zwölf Jahre alt. Vor Richterin Beate Matschnig bestritt er die Vorwürfe.

Für den Burschen gab es damals keine strafrechtlichen Folgen. Er war noch strafunmündig. Auf Weisung des Jugendamtes musste er jedoch aus der Wohnung seiner Mutter ausziehen, in der er bis dahin mit den beiden Mädchen und einem jüngeren Bruder gelebt hatte. Der Jugendliche kam bei seinem Vater unter, soll aber laut Anklagevorwurf weiter ab und zu seine Geschwister besucht haben. Bei einem dieser Besuche kam es zu dem Vorfall, den die Staatsanwaltschaft u.a. als Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauch und Blutschande zur Anklage brachte.

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