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Brandstiftung im Wiener Neustädter Dom: 20 Monate bedingt für den Täter

Nach dem Feuer am 6. März wurde am 21. November ein Urteil gesprochen.
Nach dem Feuer am 6. März wurde am 21. November ein Urteil gesprochen. ©APA
Wegen Brandstiftung und schwerer Sachbeschädigung wurde am Mittwoch ein 15-Jähriger am Landesgericht Wiener Neustadt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt.
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Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, denn die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab und der Angeklagte bat um drei Tage Bedenkzeit.

Schöffensenat berücksichtigte erstes Geständnis

Der Schöffensenat habe die ursprünglich geständige Verantwortung des Beschuldigten berücksichtigt, führte der Richter in seiner Urteilsbegründung aus. Diese ziehe sich durch den gesamten Akt, der Bursch habe sich außerdem beim Dompropst für seine Tat entschuldigt und sich bei der Polizei, zu der Vertrauen gefasst habe, nach der möglichen Leistung von Sozialstunden erkundigt. Seine größte Sorge sei gewesen, dass der Vater etwas erfährt, meinte der Richter.Die Motivation für das Leugnen in der Verhandlung sah das Gericht in der Furcht des Jugendlichen vor den Folgen im Elternhaus. Darüber hinaus schienen die Aussagen der Eltern zu jenem Tag konstruiert – mit dem Ziel, dem Sohn ein Alibi zu verschaffen. Zur Strafbemessung verwies der Richter auf den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, auch habe der 15-Jährige nun eine Lehre anfangen können. In Anbetracht des “sehr jungen Alters” reiche daher die Androhung einer Freiheitsstrafe plus Bewährungshilfe aus.

Brandtstiftung im Wiener Neustädter Dom

Das Feuer war am 6. März in einem Seitenschiff im Bereich eines Betstuhls ausgebrochen und richtete vor allem durch Rauch und Ruß Schaden in der gesamten Kirche an, der mit einer Million Euro beziffert wurde. Das Gotteshaus wurde nach der Restaurierung erst Ende September wieder geöffnet. (APA)

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