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BP-Wahl: 246 Personen im Visier der Ermittler

Gegen mehrere Personen wird um Zuge der BP-Stichwahl ermittelt
Gegen mehrere Personen wird um Zuge der BP-Stichwahl ermittelt ©APA
Wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs bzw. der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt nach der Aufhebung der BP-Stichwahl laufen gegen 246 Personen Ermittlungen.

Bekannt wurden die Vorgänge angesichts der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Grünen Justizsprechers Albert Steinhauser durch Innenminister Wolfgang Sobotka.

BP-Stichwahl-Aufhebung: Ermittlungen gegen 246 Personen

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die erste Stichwahl am 1. Juli 2016 aufgehoben, weil es vor allem bei der Auszählung der Briefwahlstimmen in 14 Bezirken zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. VfGH-Vorsitzender Gerhart Holzinger hatte dies damit begründet, dass in diesen Bezirken die Wahlkarten außerhalb einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde geöffnet worden waren. Damit seien Rechtsvorschriften verletzt worden, die unmittelbar auf die Vermeidung von Wahlmanipulationen gerichtet sind.

Weitere unbekannte Täter vorhanden

Steinhauser wollte nun unter anderem wissen, wann gegen welche Behördenvertreter aus welchen Gründen bzw. Verdachtsmomenten heraus Verfahren eingeleitet wurden. Laut Sobotka langte die erste Anzeige des Innenministeriums am 24. Mai 2016 bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption ein, die alle Verfahren führt. Betroffen sind demnach Mitglieder von 17 Bezirkswahlbehörden, zwei Sprengelwahlbehörden und einer Gemeindewahlbehörden. 246 Personen werden demnach als Beschuldigte geführt, dazu kommen mehrere unbekannte Täter.

Bis zu fünf Jahren Haft bei Amtsmissbrauch

Gegen 112 davon wird ausschließlich wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt. Dieses Delikt ist mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht. 112 weitere werden des Paragrafen 311 StGB (Falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt; bis zu drei Jahre Haft) beschuldigt. 18 Personen kommen für beide Bestimmungen infrage. Einem Verdächtigen wird neben Amtsmissbrauch auch falsche Beweisaussage (Paragraf 288 StGB; bis zu drei Jahre Haft) vorgeworfen. Ein weiterer Beschuldigter kommt neben Amtsmissbrauch auch für die Verletzung eines Amtsgeheimnisses infrage (310 StGB, bis zu drei Jahre Haft). Gegen zwei Verdächtige wird wegen Amtsmissbrauchs sowie Täuschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung (Paragraf 263 StGB, bis zu sechs Monate Haft oder 360 Tagesätze) ermittelt. Sobotka zufolge wurden bis 14. Februar 2017 insgesamt 237 Personen als Beschuldigte vernommen. Dazu kamen zahlreiche Zeugeneinvernahmen.

Steinhauser sagte, es gehe ihm “nicht um kleine Wahlbeisitzer, sondern um jene leitenden Beamten, in deren Amtsverantwortung die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen liegt”. Der Grüne betonte, dass “nach den Fehlern und Schlampereien” eine juristische Aufarbeitung “dringend notwendig” sei. “So etwas kann nicht ohne Konsequenzen bleiben.”

(APA/Red.)

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