Die vier beschuldigten Gasteiner bestritten vor Einzelrichterin Gabriele Glatz, dass sie einen genehmigungspflichtigen, 16 Zentimeter langen Böller der Klasse vier untereinander weitergegeben beziehungsweise abgeschossen hätten. Laut Staatsanwaltschaft hätten sie vorher eine behördliche Bewilligung einholen müssen. Einhellig gaben die bisher unbescholtenen Angeklagten an, es habe sich bei den verwendeten Feuerwerkskörpern um handelsübliche, nicht genehmigungspflichtige Böller der Klasse zwei mit einer Länge von zehn Zentimetern gehandelt. Die Verteidiger gaben zu bedenken, dass an jenem Abend auch andere Mitfeiernde Böller abgeschossen hätten.
Strafe auf Bewährung
Die Richterin verurteilte den 37-jährigen Erstangeklagten, der den Böller zur Explosion gebracht haben soll, zu vier Monaten auf Bewährung und den 40-jährigen Zweitangeklagten, der den Böller besorgt haben soll, zu drei Monaten auf Bewährung. Die Probezeit für die beiden beträgt jeweils zwei Jahre. Sie wurden wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Damit fiel für den Erstangeklagten der angeklagte Zusatz “unter besonders gefährlichen Verhältnissen” sowie das angeklagte Delikt “Gefährdung der körperlichen Sicherheit” weg. Die Verurteilten müssen dem Opfer gemeinsam ein Teilschmerzensgeld von 3.000 Euro bezahlen.
Zwei weitere Angeklagte, ein 34-Jähriger und ein 23-Jähriger, erhielten in dem fortgesetzten Prozess am Landesgericht Salzburg einen Freispruch. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Weder die Verteidiger noch die Staatsanwältin gaben eine Erklärung ab. (APA)