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Bluttat in Wohnheim in Rudolfsheim: Mordprozess steht bevor

Abtransport der Leiche in Rudolfsheim
Abtransport der Leiche in Rudolfsheim ©APA
Weil er einem Bekannten in einem Wohnheim in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus mit einem Küchenmesser in den Hals gestochen und ihm anschließend die Kehle durchgeschnitten haben soll, muss sich ein 26-Jähriger am Dienstag wegen Mordes im Straflandesgericht verantworten.
Am Tatort in Wien 15
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Tödliche Stichverletzungen
43-Jähriger tot gefunden

Der von den Verteidigern Erich Gemeiner und Iris Augendoppler vertretene Angeklagte wird Notwehr geltend machen.

Bluttat in Max Winter-Haus in Rudolfsheim

Die Bluttat spielte sich in der Nacht auf den 12. Juni 2015 in der Wohnung des späteren Opfers ab. Der 43-Jährige Andreas Sch. lebte seit längerem im vom Arbeiter-Samariter-Bund betriebenen “Haus Max Winter” in der Pillergasse. Über seine Mutter hatte er den beschäftigungslosen 26-Jährigen kennengelernt. Obwohl es bereits zu einem Streit und Handgreiflichkeiten gekommen war, trafen sich die beiden Männer am 11. Juni erneut in der Wohnung des Älteren, nachdem sie sich drei Doppelliter Rotwein besorgt hatten.

Streit eskalierte nach Avancen

In der Nacht, nachdem reichlich Alkohol geflossen war, kam es zu einem Streit – angeblich deshalb, weil Andreas Sch. – ein bekennender Homosexueller – den 26-Jährigen bedrängte und ihm Avancen machte. “Er hat ihm gesagt, dass er aufhören soll. Aber Sch. hat ihn von hinten gepackt und wollte ihn küssen. Mein Mandant hat versucht, ihn wegzudrängen. Er hat ihm eine mit der Faust gegeben. Es hat nichts genützt. Schließlich hat er nach hinten gelangt und ein Messer ergriffen”, beschrieb Verteidiger Gemeiner im Gespräch mit der APA die Szenen, die der Angeklagte in seinen bisherigen Einvernahmen als Notwehr-Situation dargestellt hat.

Kehle durchgeschnitten, Leiche versteckt

Der Angeklagte weist fünf Vorstrafen auf, darunter eine wegen schweren Raubes und eine wegen schwerer Körperverletzung. Nachdem er Andreas Sch. die Halsschlagader und die rechte Drosselvene durchtrennt hatte, verständigte er weder Polizei noch Rettung, sondern zog den leblosen Körper ins Badezimmer, wo er das Blut abwusch. Anschließend bugsierte er die Leiche in eine Bettzeuglade, versperrte diese und wischte mit einem Mopp den blutbespritzten Boden auf.

Für Verteidiger Gemeiner handelte es sich dabei um eine “situationsbedingte Panikreaktion”. Für Staatsanwalt Harald Bohe sind die Schilderungen des 26-Jährigen dagegen bloße Schutzbehauptungen. In seiner Anklageschrift weist Bohe darauf hin, dass dieser am Tag nach der Bluttat noch ein Mal die Wohnung des Getöteten betrat, dessen Fernseher an sich nahm und das Gerät um 30 Euro verkaufte. Am Abend holte er außerdem noch eine übrig gebliebene Weinflasche aus der fremden Wohnung, was der Staatsanwalt als “besonders dreist” bezeichnet.

Leiche im betreuten Wohnheim in Wien entdeckt

Die Leiche wurde von Mitarbeitern des betreuten Wohnheims für ehemalige Obdachlose entdeckt. Nach Auswertung der Aufnahmen aus einer Video-Anlage klickten für den 26-Jährigen die Handschellen. Zusätzlich zu seiner Verurteilung hat der Staatsanwalt seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge leidet der Mann unter einer kombinierten Persönlichkeitsstörung. In Kombination mit seinem Drogen- und Alkoholmissbrauch ist laut Gerichtspsychiater Siegfried Schranz eine seelisch-geistige Abartigkeit höheren Grades gegeben, die die neuerliche Begehung von Straftaten mit schweren Folgen erwarten lässt.

(apa/red)

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