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Blutige Schießerei in "Club Viva" in Brigittenau: Urteil

Blutige Schießerei in Club in Brigittenau: Mordprozess nach sieben Jahren
Blutige Schießerei in Club in Brigittenau: Mordprozess nach sieben Jahren ©APA
Im Wiener Straflandesgericht ist am Montag die Verhandlung gegen einen 54-jährigen Mann fortgesetzt worden, der in der Nacht auf den 19. April 2009 vor einer Disco in der Nordwestbahnstraße einen Security-Mitarbeiter getötet haben soll. Der Mann wurde wegen Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt.
Prozess nach sieben Jahren
Bluttat in Brigittenau
Täter ausgeforscht
Hoffen auf Aussage

“Ich bin in der Absicht hingegangen, auf ihn zu schießen, weil er mein Kind geschlagen hat”, so der Angeklagte beim Verhandlungsauftakt in der vergangenen Woche.

Prozess nach Jahren in Wien

Verteidiger Karl Bernhauser versuchte herauszuarbeiten, dass die Bluttat in ursächlichem Zusammenhang mit einem schweren Autounfall stand, den sein Mandant einige Jahre vorher zu verantworten hatte. Dabei kam einer seiner besten Freunde ums Leben. Dem 54-Jährigen hätten seither Panikattacken zu schaffen gemacht, die der Anwalt mit der Schießerei in Verbindung brachte: “Aufgrund dieses traumatischen Erlebnisses hat er eine seelische Problematik entwickelt. Da setzt man Aggressionen frei, die man eigentlich gar nicht will und bereut.”

Zwei zu diesem Thema geladenen Zeugen konnten das allerdings nur bedingt bestätigen. Der Sohn des Angeklagten machte von seinem Schweigerecht Gebrauch und entschlug sich der Aussage. Der Bruder stellte fest: “Nach dem Unfall hat sich sein Wesen verändert. Er war nicht mehr derselbe Mensch wie vorher. Aufgrund heftiger Kopfschmerzen sei der 54-Jährige manchmal absichtlich “mit dem Kopf gegen die Wand gerannt. Der Sohn und die Schwiegertochter haben oft geweint. Sie haben gesagt, etwas stimmt nicht mit ihm”, gab der Zeuge zu Protokoll. Auf die inkriminierte Tat angesprochen, bemerkte der Bruder: “Wir wissen alle, dass er so etwas nie gemacht hätte, wenn er ein normaler Mensch wäre.”

Beschuldigter zurechnungsfähig

Laut Gerichtspsychiater Siegfried Schranz war der 54-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Dass er aufgrund des Unfalls eine nachhaltige psychische Beeinträchtigung erlitten hätte, lasse sich aus den medizinischen Befunden nicht ableiten. Für den Gutachten bestanden “keine Zweifel”, dass beim Angeklagten Dispositionsfähigkeit und Diskretionsfähigkeit gegeben waren.

“Ich weiß nicht, was ich geben würde, wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte”, sagte der 54-Jährige, ehe sich die Geschworenen zu Mittag zur Beratung über Schuld und Strafe zurückzogen.

Bluttat in “Club Viva”

Der gebürtige Serbe hatte in Wien auf mehreren Baustellen als Kranfahrer gearbeitet und ein unauffälliges Leben geführt. Eines Nachts wurde allerdings einer seiner Söhne wegen ungebührlichen Benehmens aus dem “Club Viva” in der Brigittenau gewiesen. Ein 29 Jahre alter Türsteher soll dem jungen Mann, der gegen seinen Rausschmiss protestierte, ins Gesicht geschlagen und ihn dabei am Auge verletzt haben. Als der Vater davon erfuhr, “hat er Aggressionen entwickelt. Er hat sich dazu hinreißen lassen, da hinzugehen und die Tat zu vollbringen”, sagte Verteidiger Karl Bernhauser.

Der 54-Jährige begab sich zur Disco und wollte seinen Angaben zufolge den Türsteher zur Rede stellen, der zwei Wochen vorher seinen Sohn schlecht behandelt hatte. Der Security-Mitarbeiter ließ sich jedoch auf keine Diskussionen ein. Anstatt abzuziehen trieb sich der Angeklagte noch eine Weile vor dem Lokal herum, zog plötzlich eine Pistole (Kaliber neun Millimeter) und gab im Vorbeigehen aus einer Entfernung von zwei Metern acht Schüsse auf den Türsteher ab. Der 29-Jährige hatte keine Überlebenschance. Er wurde fünf Mal im Brustbereich getroffen. Zwei Projektile durchschlugen seinen Körper und drangen dem unmittelbar neben ihm stehenden Disco-Besitzer in Bauch und Oberarm. Eine Notoperation rettete dem 51-Jährigen das Leben, während der Türsteher noch im Krankenwagen seinen schweren Verletzungen erlag.

Türsteher erschossen: 18 Jahre Haft

Am Montag wurde der Beschuldigte schließlich zu 18 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Einer strengeren Strafe entging der Mann dank seiner bisherigen Unbescholtenheit, seines Geständnisses und aufgrund des Umstands, dass er sich freiwillig gestellt hatte. Das honorierte das Schwurgericht, da Serbien “bis längstens 2013” Fahndungsmaßnahmen betrieben hätte, wie der vorsitzende Richter Andreas Böhm feststellte.

Es habe im Vorjahr “keinen Fahndungsdruck mehr gegeben”. In Folge dieses Umstands griff das Gericht ungeachtet einer “rücksichtlosen und brutalen Tat aus absolut nichtigem Motiv”, wie Böhm festhielt, nicht mit der vollen Härte des Gesetzes durch.

>> Schüsse in Club im 20. Bezirk

(APA)

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