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Deutschförderklassen: 15 bis 20 Wochenstunden Förderung geplant

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Schüler, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, müssen ab kommendem Schuljahr verpflichtend 15 (Volksschule) bzw. 20 (Neue Mittelschule/AHS-Unterstufe) Wochenstunden eine Deutschförderklasse besuchen. Das sieht ein am Montag von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) vorgestelltes Konzept vor. Nach jedem Semester ist bei Nachweis entsprechender Kenntnisse der Wechsel in eine Regelklasse möglich.

Konkret werden alle Kinder, bei denen der Schulleiter bei der Schuleinschreibung Deutschmängel feststellt, einem einheitlichen standardisierten Test unterzogen. Ergibt dieser, dass dem Unterricht nicht ausreichend gefolgt werden kann, wird er als sogenannter außerordentlicher Schüler eingestuft und kommt (bei mindestens sechs Kindern am Standort) in eine eigene Deutschförderklasse. In den 15 bis 20 Wochenstunden wird dann nach eigenem Lehrplan Deutsch unterrichtet, für Gegenstände wie Zeichnen, Musik oder Turnen werden sie altersgemäß anderen Klassen zugeteilt. So sollen sie die erworbenen Kenntnisse in der Kommunikation mit Gleichaltrigen anwenden.

Nach jedem Semester soll dann nach einem österreichweit einheitlichen Test überprüft werden, ob die Kinder dem Regelunterricht mittlerweile ausreichend folgen können. Ist dies der Fall, können sie unmittelbar in die Regelklassen wechseln – in welche Schulstufe, kann notfalls per Feststellungsprüfung erhoben werden. Ansonsten besuchen sie weiter die Deutschförderklasse, allerdings maximal vier Semester lang. Nach dem Wechsel in die Regelklasse erhalten sie außerdem noch sechs Stunden pro Woche parallel zum Unterricht Förderung in einem Deutschförderkurs. Flankierend werden Deutschkenntnisse explizit als Schulreifekriterium verankert.

Faßmann verwies bei einer Pressekonferenz auf internationale Vorbilder sowie die derzeitigen Sprachstartgruppen an den österreichischen Schulen, die für das aktuelle Modell Pate gestanden haben. “Man muss das Rad nicht neu erfinden, aber wir wollen, dass es einen besseren Rundlauf aufweist.” Die Deutschförderklassen bringen daher einerseits eine Verpflichtung zur Einrichtung und andererseits eine Ausweitung der Stundenanzahl (derzeit maximal elf Wochenstunden). Ausgenommen sind nur Schulstandorte mit weniger als sechs außerordentlichen Schülern. An diesen erfolgt die Deutschförderung integrativ im Regelunterricht – bei dieser geringen Anzahl könnten die Schüler im System mitgetragen werden, so Faßmann: “Integration hat immer etwas mit Quantität zu tun.”

“Wer sagt, das sind Ghettoisierungsmaßnahmen, hat das Prinzip nicht verstanden – oder er oder sie will es nicht verstehen”, betonte Faßmann. Ziel der Deutschförderklassen sei der möglichst rasche Übertritt in die Regelklasse. Die neuen Regelungen sollen bis zum Sommer legistisch verankert und ab 2018/19 stufenweise umgesetzt werden.

Über die Kosten wollte Faßmann keine konkreten Angaben machen: Die Umsetzung sei aber sowohl von den Räumlichkeiten her als auch finanziell “machbar”. “Es wird etwas kosten – aber die Kosten werden sich amortisieren.” Man setze auf der derzeitigen Förderung über den mit 80 Mio. Euro dotierten sogenannten “Integrationstopf” auf – aufgrund der Ausweitung der Stundenanzahl und der Verpflichtung zur Einführung der Klassen werde es aber teurer. Derzeit geht man von einem zusätzlichen Bedarf von 300 Lehrern aus – diese könnten etwa aus Uni-Ausbildungen für Deutsch als Zweitsprache kommen.

Insgesamt schätzt man im Bildungsministerium, dass rund ein Viertel der Schulanfänger als außerordentlich eingestuft werden müssen. Zusammen mit den “Quereinsteigern” in höheren Klassen käme man so auf rund 30.000 “Außerordentliche” pro Jahr.

(APA)

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