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Bilanz 2017: Über 280.000 gefährliche Gegenstände bei Eingangskontrollen an Gerichten abgenommen

In Österreich verfügen alle Gerichte und Staatsanwaltschaften über Zugangskontrollen.
In Österreich verfügen alle Gerichte und Staatsanwaltschaften über Zugangskontrollen. ©APA (Sujet)
Eine Bilanz des Justizministeriums zeigt, dass im Jahr 2017 mehr als 280.000 gefährliche Gegenstände wie Schuss- und Stichwaffen im Zuge von Eingangskontrollen in den Gerichtsgebäuden abgenommen wurden.

Bei Eingangskontrollen in heimischen Gerichtsgebäuden sind 2017 insgesamt 280.323 gefährliche Gegenstände vorübergehend abgenommen worden. Darunter befanden sich 309 Schuss- sowie 58.147 Hieb- und Stichwaffen und 221.867 sonstige gefährliche Gegenstände wie etwa Pfeffersprays, Nagelfeilen oder Schraubenzieher. Das berichtete das Justizministerium am Dienstag.

Über 280.000 gefährliche Gegenstände 2017 an Gerichten abgenommen

Der Jahresvergleich der abgenommenen Gegenstände an den ordentlichen Gerichten zeigt im Vergleich zu 2016 eine deutliche Steigerung von insgesamt knapp 20 Prozent, wobei sich die Zahl der Schusswaffen um 30 Prozent reduziert hat. Darüber hinaus wurden am Bundesverwaltungsgericht, nunmehr auch in der Zuständigkeit des Justizministeriums, im vergangenen Jahr 1.714 Gegenstände abgenommen, darunter 318 Hieb- und Stichwaffen, 1.395 sonstige gefährliche Gegenstände sowie eine Schusswaffe.

Die Justiz hat ihr Sicherheitssystem in den vergangenen Jahren massiv ausgebaut. In Österreich verfügen nunmehr alle Gerichte und Staatsanwaltschaften über Zugangskontrollen. “Zurecht erwarten die Bevölkerung, die Verfahrensbeteiligten und die Bediensteten Sicherheit innerhalb der Gerichte und Staatsanwaltschaften”, betonte Ressortchef Josef Moser (ÖVP).

(APA/Red)

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