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Bewährungshilfe: Das erwartet den Tatverdächtigen von Gaißau

Die Justizanstalt Feldkirch durfte der Tatverdächtige verlassen, muss sich aber strengen Auflagen unterwerfen.
Die Justizanstalt Feldkirch durfte der Tatverdächtige verlassen, muss sich aber strengen Auflagen unterwerfen. ©VOL.AT/Schmidt
Bregenz/Feldkirch - Der Tatverdächtige der Vergewaltigung in Gaißau ist auf freiem Fuß - unter strengen Auflagen. Nun beginnt für ihn die Arbeit mit den Bewährungshelfern des Vereins Neustart. Dem kann auch die Geschäftsführerin vom Selbsthilfeverein Schmetterling Positives abgewinnen.
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"Habe ein Weinen gehört"
Schwere Vergewaltigung in Gaißau

Der geständige Tatverdächtige im Fall der Vergewaltigung in Gaißau wurde aus der U-Haft entlassen – unter klaren Auflagen. So muss sich der 16-Jährige einem Antiaggressionstraining stellen und auf Alkohol verzichten. Betreut wird er dabei von den Bewährungshelfern des Vereins Neustart in Feldkirch.

 Intensive Betreuung für Jugendliche

“Unsere Aufgabe ist die Bewährungshilfe”, erklärt Leiter Winfried Ender. “Wir ächten die Tat, aber nicht den Täter.” Jugendliche erhalten eine intensive Betreuung mit durchschnittlich zwei verbindlichen Terminen in der Woche. Ein Schwerpunkt ist dabei die Umsetzung und Kontrolle der richterlichen Auflagen. Diese können von Therapien über Verhaltenauflagen bis hin zu bestimmten Wohn- und Arbeitsverhältnisse reichen.

 Perspektive für die Zeit danach

Im Zentrum steht aber auch die Stabilisierung der Lebenssituation des Tatverdächtigen. “Wir leben in einem kleinen Land, die Identität von Opfer und Täter sind schnell bekannt”, betont Ender. Hier sei es wichtig, der Betreuungsperson die Hoffnung zu geben, mit der Situation und seiner Tat fertig zu werden. Man müsse eine Perspektive für die Zeit nach dem Urteil, nach der Haft haben. Nicht zuletzt um weitere Taten zu verhindern. Denn wer keine Perspektive für das Leben nach dem Gefängnis habe, neigt eher zu Wiederholungstaten.

Betroffenenselbsthilfe sieht positive Aspekte

Karin Kaufmann, Geschäftsführerin des Selbsthilfevereins Schmetterling für Opfer von sexuellem Missbrauch, kann der Freilassung ebenfalls positive Aspekte abgewinnen. “Es ist besser, er hat die Möglichkeit der Aufarbeitung, als dass er allein in U-Haft sitzt.” Neben den Gesprächen mit den Bewährungshelfern muss er sich auch von seinem Umfeld mit seiner Tat konfrontieren lassen. “Eine Aufarbeitung kann es nur geben, wenn er sich der Situation stellen muss”, ist Kaufmann überzeugt. So könne er sich bewusst werden, was er getan hat.

 Soziales Umfeld wird mit einbezogen

Auch die Bewährungshilfe setzt sich mit der Aufarbeitung auseinander. Je nach Fall arbeiten die Täter mit Therapeuten und Bewährungshelfern an der Deliktbearbeitung. Dabei wird im Rahmen der Sozialnetzkonferenz auch das Umfeld des Täters mit einbezogen. So kann die Familie und der Freundeskreis der Täter diese bei der Erfüllung der Auflagen und der Tatbewältigung unterstützen, aber auch kontrollieren.  Durch die Sozialnetzkonferenz geht die Betreuungsperson Verpflichtungen gegenüber ihm nahestehende Personen ein – und hält sich daher auch stärker daran.

 Gewaltschutzstelle berät Opfer

Während der Verein Neustart für die Opfer ebenfalls eine Prozessbegleitung als Unterstützung anbieten, können sich diese zur Beratung und Betreuung auch an andere Institutionen wenden. Vergewaltigungsopfer finden bei der Gewaltschutzstelle des ifs Unterstützung. Jährlich werden in Vorarlberg bis zu 40 Sexualdelikte angezeigt, die Dunkelziffer könnte jedoch höher liegen. Die Unterstützung durch die Gewaltschutzstelle ist unkompliziert und auf Wunsch auch anonym.

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