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Bettelverbot: Hat die Stadt das Recht, Betteln zu verbieten?

Bettler werden mittels sektoralem Bettelverbot aus der Innenstadt entfernt.
Bettler werden mittels sektoralem Bettelverbot aus der Innenstadt entfernt. ©APA/Gindl
Ein Teil der Salzburger forderte vehement das Bettelverbot ein. Der andere Teil sieht darin eine Verletzung der Menschenwürde und einen Rechtsbruch. Auch nach dem Beschluss des Verbotes im Salzburger Gemeinderat am Mittwoch stellt sich die Frage: Darf Salzburg betteln überhaupt verbieten?
Kritik an Bettelverbot
Bettelverbot abgesegnet

Salzburg sieht sich durch den Zustrom von Bettlern oder sogenannten Armutsmigranten bedroht. 180 davon wurden zuletzt in Salzburg gezählt, das ist knapp mehr als ein Tausendstel der Stadtbevölkerung. Die Politik reagierte auf Beschwerden aus der Bevölkerung, der Gemeinderat hat am Mittwoch schließlich das Bettelverbot abgesegnet. ÖVP, SPÖ (die durch einen Meinungsumschwung von Bürgermeister Heinz Schaden das Bettelverbot möglich machte) und „Bürger für Salzburg“ stimmten für das Gesetz, Bürgerliste (Grüne) und NEOS waren dagegen.

Heftige Kritik gab es schon vor dem Beschluss, das Bettelverbot würde einen Rechtsbruch darstellen. Wir haben uns für euch angesehen, wie es um ein Bettelverbot rechtlich steht. Prinzipiell stehen sich zwei Positionen gebenüber.

  • Pro Bettelverbot: Salzburger Landessicherheitsgesetz
  • Contra Bettelverbot: Menschen- bzw. Grundrechte per Verfassung
Stilles Betteln sei ein Grundrecht, so die Plattform für Menschenrechte./APA/Gindl
Stilles Betteln sei ein Grundrecht, so die Plattform für Menschenrechte./APA/Gindl ©Stilles Betteln sei ein Grundrecht, so die Plattform für Menschenrechte./APA/Gindl

Pro Bettelverbot: Salzburger Landessicherheitsgesetz

Der Paragraf 29 des Salzburger Landessicherheitsgesetzes untersagt aggressives Betteln, Betteln von Minderjährigen oder in organisierter Form, wie Gemeinderat Peter Harlander (ÖVP) in einer Aussendung mitteilte. Dinge, die in diesem Zusammenhang aber außer Frage stehen. Darüber hinaus ist in dem Paragrafen eine Ermächtigung vorgesehen, Bittstellern unter folgenden Voraussetzungen an bestimmten Orten („sektoral“) ihre Tätigkeit zu verbieten:

  • Wenn aufgrund der zu erwartenden Anzahl der bettelnden Menschen und durch örtliche Gegebenheiten zu befürchten ist, dass die Benützung eines öffentlichen Ortes erschwert wird.
  • Oder wenn ein durch solches Betteln verursachter Missstand besteht, der das örtliche Gemeinschaftsleben stört.

Wenn einer dieser – sehr breit formulierten – Gründe vorliegt, kann ein sektorales Bettelverbot erlassen werden.

Contra Bettelverbot: Menschen- und Grundrechte

Die österreichische Verfassung, in der die Grundrechte festgelegt sind, verbietet ein komplettes Bettelverbot, jedoch nicht ein sektorales, wie Harlander meint. Dem hält die Salzburger Plattform für Menschenrechte entgegen, dass es sich um ein absolutes Verbot in gewissen Teilen der Stadt handeln würde. Dazu sei stilles Betteln ein in der Verfassung festgelegtes Grundrecht, „und Grundrechte gelten universal“, so die Plattform weiter.

Zusammenfassend spricht rechtlich gegen ein Bettelverbot:

  • Absolutes Verbot in gewissen Zonen ist verfassungswidrig
  • Stilles Betteln ist per Verfassung ein Grundrecht und darf nicht untersagt werden.

Menschenrechtsstadt mit Bettelverbot

Neben den rechtlichen Aspekten werden von Kritikern auch menschliche Aspekte angeführt. Vor allem, dass sich Salzburg als Menschenrechtsstadt zu dieser Vorgehensweise gegen Armut hinreißen ließ, stößt vielen sauer auf. Ein Bettelverbot würde außerdem das Problem nur an einen anderen Ort verschieben aber nicht die Ursache bekämpfen, heißt es von der Plattform für Menschenrechte. Ob das Bettelverbot etwas bringt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Zumindest ist die Armut damit aus dem Sichtfeld verbannt.

Frühestens ab Juni soll das Bettelverbot in Kraft treten.

 

 

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