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Betreuung von drogenkranken Schwangeren in Wien wird verbessert

Die Betreuung drogenkranker Schwangerer in Wien soll verbessert werden.
Die Betreuung drogenkranker Schwangerer in Wien soll verbessert werden. ©APA
Künftig soll die Betreuung von drogenkranken Schwangeren in Wien durch eine engere Zusammenarbeit des Wiener Sucht- und Drogenhilfenetzwerk (SDHN) und das Amt für Jugend und Familie (MAG ELF) verbessert werden.

“Eine Zusammenarbeit gibt es schon seit vielen Jahren. Seit dem Jahr 2010 haben wir das intensiviert und eine formelle Kooperationsvereinbarung geschlossen. Immerhin sind MAG ELF und die Wiener Drogenhilfe zwei verschieden ausgerichtete Institutionen. Die MAG ELF ist auch ein Amt, eine Behörde, zu uns in die Drogenberatungsstellen kommen die Drogenabhängigen aber immer freiwillig. Wir bieten Hilfe an, können sie aber nicht ‚verordnen‘”, sagte Michael Dressel, der Wiener Drogenkoordinator. Die Situation, so Hermine Schmidhofer, Leiterin des Beratungs- Behandlungs- und Betreuungsbereiches der Wiener Sucht- und Drogenkoordination: “Wir haben pro Jahr rund 90 Frauen unter unseren Klientinnen, die schwanger werden und ein Kind bekommen.”

Drogenabhängig und schwanger

Gesundheitliche Belange, finanzielle, soziale und familiäre Situation stellen ein Mixtum dar, das zu einem Risiko für Mutter und Kind werden kann. Hermine Schmidhofer: “An sich aber sind Drogenabhängigkeit und ein Familienleben mit Kindern durchaus möglich. Drogenkranke Frauen, die schwanger werden, sind auch für Hilfs-, Behandlungs- und Betreuungsangebote vermehrt zugänglich und kooperativ. Eine Schwangerschaft bedeutet auch Innehalten und stärkt eventuell den Wunsch nach Veränderung der eigenen Situation.”

Dieselbe Beobachtung macht man auch bei MAG ELF seit Jahren. Maria Olivier, Leiterin des Kompetenzzentrums für Drogenprävention: “Die Frauen haben das Bedürfnis, ihr Leben zu ordnen und beginnen, mehr auf sich zu schauen – mit Hinblick auf das Kind, das sie erwarten.”

Kein Drogenentzug in der Schwangerschaft

Freilich, zwischen dem Zugang der Drogenhilfe und jenen der Magistratsabteilung für Jugend und Familie gab es ehemals doch deutliche Unterschiede. Im Rahmen der Jugendwohlfahrt wurde früher viel mehr auf völlige Drogenabstinenz gedrängt. Das ist aber – immer – schwierig zu erreichen, viel eher lässt sich die Situation der Betroffenen durch eine gute Drogensubstitution (Opioide auf spezielles Rezept, Anm.) stabilisieren. Auf der Seite der Drogenhilfe wiederum musste gelernt werden, dass das Jugendamt einerseits nicht a priori die Abnahme des Kindes anstrebt, allerdings auch die gesetzliche Verpflichtung zum Einschreiten bei Gefahr für das Kind hat.

Während der Schwangerschaft ist ein Drogenentzug absolut kontraindiziert. Das gefährdet das Kind. Nach der Entbindung aber kommt das Baby – zum Teil mit der Mutter gemeinsam – in eine spezialisierte Abteilung, wo das Neonatale Abstinenzsyndrom des Babys über einen Zeitraum von zwei bis sechs Wochen hinweg behandelt wird. Erst dann beginnt das Familienleben zu Hause. Allerdings, bei weitem nicht immer gibt es stabile Partnerschaften. Die Väter, die ihre Rolle als solche übernehmen, sind im Umfeld von Drogenabhängigen rar.

Betreuung von Schwangeren

Im Idealfall sollte die Betreuung einer Schwangeren mit Drogenkonsum folgendermaßen aussehen: Schon vor der Schwangerschaft eine Drogensubstitution ohne Beikonsum angestrebt werden. Das ist aber nicht immer erreichbar. In Österreich sind rund 17.000 Drogenkranke in Substitutionstherapie, in Wien etwa 7.000. 70 Prozent sind Männer, 30 Prozent Frauen. Der niedergelassene Arzt oder die Drogenhilfe-Einrichtung vermitteln eine schwangere Drogenabhängige am besten an eine spezialisierte ambulante Einrichtung, z. B. die Drogenambulanz des AKH, die Universitätsklinik für Psychiatrie oder den Verein Dialog. Dort stehen neben den Möglichkeiten für die Optimierung der medizinischen Versorgung auch Sozialarbeiter zur Verfügung. Schon während der Schwangerschaft kommt es zur Abklärung der sozialen, familiären und finanziellen Situation und es wird Kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen. (APA)

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