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Betreiber von Glücksspiel-Dienstleister "Luck24" wegen Betrugs vor Gericht

Prozess gegen Betreiber von "Luck24" in Wien
Prozess gegen Betreiber von "Luck24" in Wien ©APA (Sujet)
Um die Frage, ob es sich um legale Geschäfte handelte oder ob rund 1,7 Millionen Kunden um ihr Geld betrogen wurden, ging es am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht. Das Betrugsverfahren gegen zwei Geschäftsführer des Glücksspiel-Dienstleisters "Luck24" wurde eröffnet.

Den Männern wird schwerer gewerbsmäßiger Betrug angelastet. Sie sollen Gewinnversprechungen nicht eingehalten und Gelder ohne Erlaubnis abgebucht haben.

Geschäftsführer unter Betrugsverdacht

Der 36-jährige Geschäftsführer Stephan K. und sein 53-jähriger Kompagnon Robert M. bekannten sich zu den Vorwürfen nicht schuldig. Sie verantworteten sich damit, lediglich als Abwickler tätig gewesen sein und geglaubt zu haben, dass die Fremdfirmen, an die sie manche Tätigkeiten ausgelagert haben, ordnungsgemäß gearbeitet hätten.

So funktionierte “Luck24”

Das Firmengeflecht rund um “Luck24” ist komplex. Bei dem Unternehmen handelt es sich um ein sogenanntes Gewinnspieleintragungsservice. Das heißt “Luck24” warb damit, das Internet nach Gewinnspielen mit den lukrativsten Preisen zu durchsuchen und Kunden dort anzumelden. Dafür musste man rund 50 Euro im Monat zahlen. Auf der anderen Seite standen große Unternehmen mit ihren Gewinnspielen, die über die Dienste von “Luck24” an Kundendaten gelangen wollten, um diese für Werbeeinschaltungen zu nutzen.

Wirbel um Gewinnspiele

“Sie finden tausende Unternehmen, die solche Gewinnspiele veranstalten”, sagte Staatsanwalt Markus Berghammer. “Luck24” soll den Kunden versprochen haben, bei 200 der lukrativsten Gewinnspiele pro Monat platziert zu werden. Dazu würde ein Notar über die Geschäfte wachen, damit alles mit rechten Dingen zugeht. Auch eine Geldzurückgarantie wurde angeboten, sollte sich nach drei Monaten der Gewinn nicht einstellen. “Das klingt alles sehr gut. Aber es ist nicht so abgelaufen, wie ich es gesagt habe”, meinte der Staatsanwalt.

Nur “Ramschpreise” für Teilnehmer

Maximal bei 40 Prozent und somit nur bei 80 statt 200 der lukrativsten Gewinnspiele wurden die Kunden angemeldet. “Das wäre technisch ja anders gar nicht machbar gewesen”, führte Staatsanwalt in seinem fast einstündigen Eröffnungsplädoyer aus. Zudem haben die Auftragsunternehmen sogenannte Massenanmeldungen verhindert, worauf “Luck24” jene Spiele auslassen musste, wo es die besten Preise gab, weil das händische Platzieren der Kundennamen eines zu großen Aufwandes bedarf. Somit blieben laut Staatsanwalt nur “Ramschpreise” oder Gutscheine, um die Geldzurückgarantie nicht einhalten zu müssen. Und zu guter Letzt hat es nie einen Notar gegeben.

Wie hoch die Schadensgröße ist, ist laut Staatsanwalt unklar. Kolportiert werden über 150 Millionen Euro.

Angeklagte bestreiten bei Prozess alles

Die “Luck24”-Betreiber wiesen in dem Verfahren jegliche Schuld von sich, sie hätten Fremdfirmen beauftragt, die für sie Telefondienste, Internetauftritt, Postfachanmietung, den Zahlungsverkehr und die Geldzurückgarantie abgewickelt hätten. Sie hätten darauf vertraut, dass alles ordnungsgemäß ablaufe. Laut Staatsanwalt Berghammer wurden jedoch in der Slowakei mehrere Server sichergestellt, die die Beteiligung der beiden Geschäftsführer an dem Betrug beweisen würden.

Ein weiterer Verhandlungstag ist für morgen, Donnerstag, anberaumt. Aufgrund des komplizierten Firmengeflechts dürfte der Prozess jedoch längere Zeit in Anspruch nehmen.

(apa/red)

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