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Beteiligter an Vierfachmord in Strasshof brachte Unteroffiziere in Wien vor Gericht

Zwei Ehepaare wurden im Jahr 2008 von ihrem Schwager in Strasshof getötet. Am Donnerstag hat ein Beteiligter an dem Vierfachmord zwei Unteroffiziere des Bundesheers wegen Amtsmissbrauchs auf die Anklagebank gebracht.

Der 52-Jährige, der als Mitwisser an der Bluttat zwölf Jahre ausgefasst hatte, behauptete, er sei als Freigänger in einer Wiener Kaserne zu privaten Arbeiten herangezogen worden.

Skuriller Prozess in Wien

In dem skurrilen Verfahren ging es im Wiener Straflandesgericht vor allem um die Frage, ob der 52-Jährige – von Beruf Gärtner – im April 2014 gemeinsam mit einem jungen Grundwehrdiener im dienstlichen Interesse Pflanzen im Wert von 190 Euro aus einer Blumenhandlung in die Kaserne gebracht hatte. Der Belastungszeuge versicherte einem Schöffensenat, die winterharten Pflanzen wären in weiterer Folge zur Gänze ins Eigenheim eines der beiden Angeklagten geschafft worden, wo er auf dessen Befehl hin den Garten verschönert habe.

Unteroffiziere über “Behübschung” der Kaserne

Die Unteroffiziere meinten demgegenüber, mit dem Großteil der “Stauden und Schlingen”, wie sich der Hauptangeklagte ausdrückte, wäre die Kaserne “behübscht” worden: “Die Tröge links und rechts vom Exerzierplatz sind befüllt worden. Auch beim Eingang zum Unteroffiziers-Casino hat man was gemacht.” Lediglich “sieben oder acht Schlingpflanzen” habe ihm der Freigänger bei dieser Gelegenheit zusätzlich für seine eigenen Zwecke aus der Blumengroßhandlung mitgebracht. Diese wären aber in der Kaserne verblieben, ehe er sie am drauf folgenden Wochenende selbst mit nach Hause nahm, betonte der Angeklagte.

Erhebungen zur Kasernen-Bepflanzung

In dieser Causa wurden umfangreiche Erhebungen geführt. So wurden Satellitenbilder beigeschafft, um die Bepflanzung auf dem Kasernengelände zu klären. Der ehemalige Grundwehrdiener, der seinerzeit mit dem Freigänger den Blumentransport übernommen hatte, musste aus dem Mühlviertel anreisen, um als Zeuge auszusagen. Am Ende fällte der Senat nach äußert kurzer Beratung zwei Freisprüche. Ein schuldhaftes und bewusst rechtswidriges Verhalten sei ihnen nicht nachweisbar, hieß es sinngemäß in der Begründung.

52-Jähriger nach Vierfachmord in Haft: Auch Vergewaltigung?

Die Haftvergünstigungen für den 52-Jährigen wurden mittlerweile übrigens eingestellt. Gegen ihn wird seit einigen Monaten wegen Vergewaltigung ermittelt. Eine junge Frau behauptet, sie sei im Alter von 15 von ihm missbraucht worden.

(apa/red)

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