Besserer Schutz von Kindern und Jugendlichen
Der Bund beteiligt sich laut Gesetzesentwurf in den Jahren 2013 und 2014 mit jeweils 3,9 Millionen Euro an den Mehrkosten der Länder. Zudem ist eine Überführung dieser Beiträge in den Finanzausgleich vorgesehen. Das bedeutet für Vorarlberg rund 196.000 Euro jährlich. “Dieses Geld wird für die personelle Aufstockung zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Jugendwohlfahrt dringend benötigt”, so Landesrätin Schmid.
Die Arbeit am neuen Vorarlberger Kinder- und Jugendhilfegesetz ist voll im Gange. Die Begutachtungsfrist ist abgelaufen und die eingelangten Stellungnahmen werden derzeit geprüft. Zur Erinnerung: Es wurde ein breiter Dialog mit Fachleuten der öffentlichen und privaten Jugendwohlfahrt sowie aus den Bereichen Bildung, Gesundheit, Justiz und Exekutive geführt. Daraus entstanden sind programmatische Leitlinien, welche die Basis für das neue Landesgesetz sind. Dieses soll voraussichtlich noch vor dem Sommer beschlossen werden und dann im Herbst in Kraft treten.
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OTS0173 2013-02-06/15:48