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Besitzerin eines Flachgauer Hundehotels wegen Tierquälerei verurteilt

Die Frau wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Die Frau wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. ©Wildbild/Symbolbild
Wegen schweren Betruges und Tierquälerei ist am Freitag am Landesgericht Salzburg die Betreiberin eines Flachgauer Hundehotels zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden, die bei einer Probezeit von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die Frau soll zu Unrecht Fördergeld vom Land bezogen und zwei Katzen ausgesetzt haben, wurde das nicht rechtskräftige Urteil begründet.

Flachgauerin setzte Katzen aus

Konkret soll die Frau für fünf Hunde und eine Katze Geld vom Land unberechtigterweise erhalten haben. Der Gesamtschaden wurde mit 5.416 Euro beziffert. Außerdem verurteilte sie Richter Philipp Grosser wegen Tierquälerei, weil sie zwei Katzen ausgesetzt haben soll.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung haben eine Erklärung abgegeben, sagte die Sprecherin des Landesgerichtes, Christina Rott, zur APA. (APA)

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