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Berufsfischer kontra Sportsegler

Fischernetz wurde Segler zum Verhängnis
Fischernetz wurde Segler zum Verhängnis ©Bilderbox
Bregenz -Ein Segler verfing sich in Bregenz mit seiner Yacht in der Leine eines Fischernetzes. Der Vorfall landete vor Gericht. Der Fischer wurde freigesprochen. Der Kläger tappte vor Gericht von einem Fettnäpfchen ins andere.

Es geschah im April in der Bregenzer Bucht. Vor der Einfahrt zum Yachthafen, und hinter den Seezeichen 74 und 75. Der fröhliche Segelturn eines Studenten nahm ein abruptes Ende. Der Kiel seiner Yacht hatte sich in der Leine eines Fischernetzes verfangen. Das Boot wurde manövrierunfähig. Der junge Schiffsführer sprang ins zwölf Grad kalte Wasser und schnitt die Leine, die das Netz mit den Bojen verband, mit einem Messer durch. Seinen Zorn brachte er anschließend mit einer Anzeige gegen den verantwortlichen, 56-jährigen Berufsfischer zum Ausdruck. „Was haben ausgelegte Fischernetze vor der Hafeneinfahrt verloren?“, lautete sein kritischer Tenor.

In Fettnäpfchen getreten

Doch am Bezirksgericht Bregenz trat er von einem Fettnäpfchen ins andere. Denn die legte ihm der Verteidiger des Berufsfischers, Anwalt Fritz Schuler, jetzt reihenweise vor: „Sie haben als Schiffsführer während des Vorfalls das Boot verlassen. Und Sie haben trotz der Bojen, die ausgelegte Fischernetze kennzeichnen, keinen anderen Hafen angesteuert. Außerdem haben Sie es unterlassen, sofort die nächste Sicherheitsdienststelle zu verständigen“, schmetterte er dem Kläger entgegen. Richter Christian Röthlin sprach den Fischer frei, weil kein strafrechtlicher Tatbestand hinsichtlich einer fahrlässigen Gefährdung unter besonders gefährlichen Umständen vorgelegen war. Außerdem hatte der Fischer das Areal von Revierbesitzer Klaus Bilgeri gepachtet.

Einen umfangreichen Berichr dazu lesen Sie am Samstag in den “Vorarlberger Nachrichten

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