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Bei Suizid-Versuch Wohnung angezündet: Wienerin wegen Brandstiftung verurteilt

Die Wienerin musste sich vor Gericht verantworten.
Die Wienerin musste sich vor Gericht verantworten. ©APA (Sujet)
Jene 54-Jährige, die im Sommer 2017 bei einem Selbstmordversuch die Wohnung ihres Freundes in Brand gesteckt hatte, musste sich am Freitag vor Gericht verantworten. Die Wienerin wurde zu 18 Monaten bedingt verurteilt.

Psychische Probleme sowie eine unglücklich verlaufende Beziehung haben im Sommer 2017 eine Wienerin in einen Selbstmordversuch getrieben. Da die Beamtin dabei nicht nur eine Unmenge an Medikamenten geschluckt, sondern auch die Wohnung ihres Freundes in Brand gesteckt hatte, wurde sie am Freitag am Wiener Landesgericht rechtskräftig zu einer bedingt nachgesehenen Strafe von 18 Monaten verurteilt.

Aus Kummer bei Suizid-Versuch Wohnung des Freundes angezündet

Bereits seit Jahren leidet die 54-Jährige an dauernden Schmerzen, die sich vom Bauchraum über die Hüfte bis zum rechten Bein ziehen. Seit 2014 sammelte die Beamtin damit nicht weniger als 640 Krankenstandstage an. Und obwohl eine somatische Schmerzstörung diagnostiziert wurde, wollte die Ärzteschaft offenbar auf Nummer sicher gehen und alle körperlichen Ursachen ausschließen.

Als wieder drei Untersuchungen, darunter u.a. eine Darmspiegelung, ohne Befund blieben, sah die Angeklagte im August offenbar keinen anderen Ausweg, als freiwillig aus dem Leben zu scheiden. Alleine in der Wohnung ihres Lebensgefährten, der wieder einmal an einer Familienfeier teilnahm, zu der sie nicht eingeladen war, schluckte sie alle vorhandenen Medikamente, verbarrikadierte die Eingangstür und setzte einen Schirmständer in Brand.

“Brennt so ein Regenschirm gut, wenn er nicht nass ist?”, wollte der beisitzende Richter Georg Olschak wissen. “Ja, sehr gut, wie eine Fackel nach oben”, so der Sachverständige. In diesem Fall hatte das Feuer auf einen Sessel und fast schon auf die Kommode übergegriffen. Nur weil ein Anrainer den Rauch bemerkte, entwickelte sich laut dem Sachverständigen Andreas Kocum keine Feuersbrunst. Die Feuerwehr, der der Weg durch die blockierte Wohnungstür verwehrt war, stieg über den Balkon ein, rettete die Bewusstlose und löschte die Flammen, bevor es zu einem sogenannten Flashover kommen konnte. Sonst wären auch andere Hausbewohner ernstlich gefährdet gewesen.

Angeklagte wegen Brandstiftung zu 18 Monaten bedingt verurteilt

Während die Angeklagte sich unmittelbar nach ihrer Rettung im Krankenhaus noch an alles erinnern konnte, etwa, dass sie durch das Feuer ihre Rettung verhindern wollte, litt sie nun vor Richterin Nicole Baczak an Gedächtnisverlust. Es müsse schon so sein, dass sie das Feuer gelegt habe, aber sie habe niemanden gefährden wollen. Sie habe sich mittlerweile von ihrem Freund getrennt, lasse sich in der AKH-Schmerzambulanz behandeln und sei dabei, neue Kontakte zu knüpfen, um ihre Vereinsamung zu bekämpfen.

Der bedingte Vorsatz führte nun zu einer Verurteilung wegen Brandstiftung. “Sie haben das Feuer gelegt, für den Schöffensenat ging es nur mehr um die technische und juristische Definition”, so Baczak. Neben den 18 Monaten wurde auch der Amtsverlust auf drei Jahre bedingt nachgesehen. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet und die Weisung einer psychotherapeutischen Behandlung samt Medikamenteneinnahme erteilt.

(APA/Red)

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