24. Juli 2012 16:07; Akt.: 24.07.2012 16:07

Beamten-Korruption: 13 Justizbedienstete angeklagt

Insgesamt 14 Personen müssen sich vor Gericht wegen illegal abgefragter und verkaufter Daten verantworten. Insgesamt 14 Personen müssen sich vor Gericht wegen illegal abgefragter und verkaufter Daten verantworten. - © APA (Symbolbild)
Wegen Handels mit illegal abgefragten Daten aus Exekutionsverfahren müssen sich 13 Justizbedienstete und der frühere Chef der Auskunftei “Kreditinform” vor Gericht verantworten.

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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Anklage wegen Amtsmissbrauch bzw. Verletzung des Amtsgeheimnisses erhoben. Dieses Ergebnis der seit März 2011 laufenden Ermittlungen teilte die WKStA am Dienstag in einer Aussendung mit. Ins Rollen gebracht wurde die Causa durch mehrere Anzeigen. Eine von ihnen stammte vom BZÖ-EU-Abgeordneten Ewald Stadler, dem bei einem versuchten Handykauf mit seiner Familie die Bonität abgesprochen worden war. Die illegalen Datenabfragen sollen zwischen 2002 und 2009 stattgefunden haben.

Daten sollen illegal verkauft worden sein

Die WKStA wirft dem früheren Betreiber der Auskunftei vor, von Justizbediensteten bundesweit Daten – Namen von Schuldner und Gläubiger, fallweise auch den geschuldeten Betrag – gekauft, in seine Datenbank eingespeist und weiter verkauft zu haben. Bei den angeklagten Justizbediensteten handelt es sich um – mittlerweile zum Teil pensionierte, entlassene oder suspendierte – Kanzleibedienstete, Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher, die mit Exekutionsverfahren befasst waren. Ermittelt worden war gegen 23 Beamte. In zehn Fällen wurde das Verfahren eingestellt, unter anderem wegen Verjährung, erklärte der ein Sprecher der WKStA.

Anklage wegen Amtsmissbrauchs

Gegen die übrigen 13 wurde zum größten Teil Anklage wegen Amtsmissbrauchs erhoben – und zwar in den Fällen, wo die Justizbediensteten über “amtsmissbräuchliche Abfragen” im elektronischen Verfahrensregister an die Daten kamen. Wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses müssen sich jene Beamte verantworten, die ihnen aus der Aktenbearbeitung bekannte Daten verkauften.

 Auch gegen das Unternehmen, das die Daten kaufte und weiterverkaufte, wurde ermittelt. Dieses Verfahren wurde aber aus Beweisgründen eingestellt. Es habe nicht nachgewiesen werden können, dass das Unternehmen über die Herkunft der Daten bescheid wusste. Über die Anklage wird ein unabhängiges Schöffengericht entscheiden. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung, unterstrich die WKStA in einer Aussendung. (APA)



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