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BAWAG-Prozess: Schöffin Petra Z. wegen Befangenheit ausgeschlossen

Die Richterin begründet ihre Entscheidung damit, dass die Schöffin mit Journalisten gesprochen hat.

Wien (APA) – Die Schöffin Petra Z. ist Montag Vormittag vom BAWAG- Prozess formell ausgeschlossen worden. Richterin Claudia Bandion- Ortner gab dem Ablehnungsantrag von Elsner-Anwalt Wolfgang Schubert statt. In ihrer Begründung verwies sie darauf, dass die Schöffin selbst zugegeben habe, mit dem „Kurier“-Journalisten Ricardo Peyerl gesprochen zu haben und sich über die Verfahrenslänge beschwert zu haben.

„Es besteht der Anschein der Befangenheit, der genügt“, so die Richterin. Nach dem Ausscheiden einer der beiden bisherigen Schöffinnen, Petra Z., hat unmittelbar darauf eine Ersatzschöffin ihren Platz rechts von der Richterin eingenommen. Zuvor hatte Richterin Claudia Bandion-Ortner noch den Befangenheitsantrag des Anwalts von Helmut Elsner, Wolfgang Schubert, gegen die andere Schöffin und die Ersatzschöffin abgelehnt. Bei ihnen gebe es keine Hinweise, dass es Gespräche mit Journalisten gegeben habe. Der Prozess wird nun mit zwei Schöffinnen und einem Ersatzschöffen fortgesetzt.

Richterin Bandion-Ortner erklärte, sie habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. „Es sollte nicht so einfach sein, jemanden so leicht aus einem Verfahren zu schießen“, so die Richterin. Sie habe den Schöffen mehrmals gesagt, nicht mit Journalisten Rücksprache zu halten. In Bezug auf Petra Z. sei eine Voreingenommenheit nicht auszuschließen, so die Richterin.

Von Prozessbeginn an waren neben den beiden Schöffinnen auch ein Ersatzschöffe und eine Ersatzschöffin im Gerichtssaal. Alle vier hatten zu Beginn des Verfahrens den Schöffeneid abgelegt.

Nach einer sehr kurzen Pause wurde der BAWAG-Prozess mit der Zeugenbefragung des früheren Metallergewerkschaftschefs Rudolf Nürnberger fortgesetzt.

 

 

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