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BAWAG: Kreuch sah "Weg, dass Bank nicht zu Schaden kommt"

Aus Sicht von Hubert Kreuch, seit 1991 im BAWAG-Vorstand für das Filial-Geschäft zuständig, verliefen die Karibik-Sondergeschäfte von Wolfgang Flöttl "bestens, nicht auffällig", bis Helmut Elsner am 23. Oktober 1998 in einem Extrazimmer in München dem Vorstand berichtete, das gesamte Investment mit Flöttl sei "den Bach runtergegangen", wie sich Kreuch am Mittwoch in seiner Beschuldigteneinvernahme erinnerte.

Bei der Vorstandssitzung am 26. Oktober 1998 habe er einem Grundsatzbeschluss – Übertragung des Flöttl-Vermögens an die BAWAG, Fortsetzen der Spekulationsgeschäfte mit Flöttl – zugestimmt, “weil ich das damals als Weg gesehen habe, dass die Bank nicht zu Schaden kommt”. Er habe “das als vernünftig angesehen”.

Finanzielle Situation Flöttls falsch eingeschätzt

Er habe auf Basis von Aussagen Helmut Elsners allein das Privatvermögen Flöttls auf 600 bis 800 Mio. US-Dollar geschätzt, zumal dieser laut Elsner “unvorstellbare Kunstwerke” und Immobilien – darunter eine Luxusvilla in der Karibik (“Nachbar ist der Berlusconi”) – besessen habe. Dazu kämen noch die Anteile Flöttls an seiner Investmentfirma Ross Capital Markets (RCM) in geschätzter Höhe von 200 bis 400 Mio. US-Dollar. Insgesamt habe er Flöttl damals auf “etwa 1 bis 1,2 Mrd. Euro schwer” eingeschätzt – heute wisse er es besser, räumte Kreuch ein. Aus Sicht Kreuchs waren mit diesen Werten die erlittenen Verluste, die Flöttl angerichtet hatte, jedenfalls abgedeckt, um Flöttl grundsätzlich einen weiteren Liquiditätszuschuss zuzubilligen, “damit er weiter am Markt sein kann”. Hätte er gewusst, dass diese Sicherheiten in Wahrheit einen weit geringeren Wert darstellten, “hätte ich nicht zugestimmt”, sagte Kreuch.

Überblick über Karibik-Geschäfte “unmöglich”

Entscheidend war für Kreuch, dass auch BAWAG-Aufsichtsratspräsident Weninger keine Einwände gegen diese Vorgangsweise hatte: “Wenn der Eigentümervertreter und Aufsichtsrat Bedenken gehabt hätten, wäre ich bei dieser Lösung nicht mitgegangen.” Er sei davon ausgegangen, “dass Weninger im Aufsichtsrat schon die (Leute, Anm.), wo er glaubt, er hat das Vertrauen und es wird nichts rausgehen, informiert und sich den Rücken stärken wird”.

Sich selbst einen genauen Überblick über die Karibik-Geschäfte zu verschaffen, war Kreuch seiner Aussage zufolge nicht möglich, da diese nicht in seinen Tätigkeitsbereich fielen: “Ich hatte ja keine Details.” Selbst wenn er sich nachts mit Hilfe des Nachtportiers Zutritt in die BAWAG-Filiale verschafft hätte, “kann ich da nur reingehen und schreien. Aber ich komme nicht zu den Unterlagen”. Außerdem habe er Elsners Angaben damals vertraut.

Sein Verhältnis zum damaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner sei immer “korrekt” gewesen, “auch wenn seine Art manchmal unerträglich war. Was ich aber schon von Flöttl (Elsners Vorgänger Walter Flöttl, Anm.) gewohnt war”, gab Kreuch zu Protokoll. Als Vorstand habe er sehr gut verdient, allerdings im Vergleich mit anderen Bankvorständen bei anderen Instituten unterdurchschnittlich. Auch der heutige BAWAG-Vorstand verdiene weit mehr als der frühere.

Vermögen als BAWAG-Sicherheit

Dass bereits am 27. Oktober 1998 weitere BAWAG-Gelder zu Flöttl flossen, habe er erst “im Prozess erfahren”, sagte Kreuch. Wie der Ex-BAWAG-Vorstand ex post einräumte, hätten auf jeden Fall die von Flöttl angebotenen Sicherheiten überprüft werden müssen, ehe es dazu kam, was die BAWAG jedoch unterlassen hatte. Damals habe er es geschätzt, dass Flöttl, “ein angesehenes Mitglied der amerikanischen Gesellschaft”, sein Vermögen der BAWAG übertragen wollte. Flöttls Vermögen sei für ihn eine Sicherheit für das neue Investment gewesen, die auch die Verluste noch abdecken sollte.

Zu einem Wortgefecht zwischen Kreuch und Flöttls Verteidigern kam es, als diese zu Flöttls Rolle bei der Krisensitzung im Oktober 1998 nachfragten. Laut Kreuch hat Flöttl seine Überzeugung vermittelt, dass er mit einer Option das Verlustproblem wieder lösen könne, “aber er braucht ein bissi Liquidität, 80 Mio. Dollar”. Wie Flöttl all dies darlegen konnte, wenn er doch nur teilweise bei der Sitzung anwesend war, wollte Flöttls Verteidiger Herbert Eichenseder von Kreuch wissen. “Aber Sie haben doch Flöttl erlebt, was er alles in einer Stunde unterbringt”, spielte Kreuch auf die schnelle Redeweise des mitangeklagten Spekulanten an.

Kreuch wurde im ersten Rechtsgang zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob dieses Urteil wegen Feststellungsmängeln im Dezember 2010 zur Gänze auf.

(APA)

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