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BAWAG-Geiselnehmer: "War draußen a net glücklich"

Die Einvernahme des Angeklagten im Fall der Geilselnahme in einer BAWAG-Filliale ist abgeschlossen. Der Geiselnehmer sprch über persönliche Probleme.

Die erste Geisel hatte der 40-Jährige bereits nach zehn Minuten freigelassen, “weil sie geweint hat. Das geht ja net, hab’ i mir g’sagt”, wie der Angeklagte nunmehr dem Schwurgericht erläuterte. In weiterer Folge hätte er den Bankangestellten “meine ganze Geschichte erzählt, dass i zum Einzelgänger geworden bin”. Ausführlich legte ihnen der Mann seine Trennung von seiner Freundin und seinem Kind (“Zahlt hab i immer, aber Kontakt hab’ i kan”) sowie seine Depressionen dar.

Währenddessen ließ er sukzessive weitere Geiseln gehen: Eine 40 Jahre alte Frau, “weil’s a traurig war”, sowie einen 22-jährigen Angestellten, “der net viel g’redet hat”. Die verbliebenen BAWAG-Mitarbeiter versorgten den Geiselnehmer danach mit Kaffee und Bier, “und dann hamma uns weiter unterhalten”, berichtete dieser den Geschworenen.

Er hätte sich nach den Lebensumständen der Geiseln erkundigt, erinnerte sich der Angeklagte. Speziell von der stellvertretenden Filialleiterin dürfte er sich verstanden gefühlt haben. Er ließ ein Schreiben aufsetzen, das der zu diesem Zeitpunkt noch anwesende Leiter der Zweigstelle unterschreiben musste: Damit musste dieser eine Gehaltserhöhung für seine Stellvertreterin und einen weiteren Kollegen bestätigen.

Im Zuge der Verhandlungen mit der Polizei, die sich um ein unblutiges Ende des Geschehens bemühte, verlangte der 40-Jährige nichts außer psychologischen Beistand, Kontakt zu seinem Bruder und Zigaretten und Getränke (“An Durscht hamma!”). Das Cola sei nicht für ihn gedacht gewesen, betonte der Angeklagte: “Das hab’ i für die anderen b’stellt, weil’s ka Mineralwasser mehr g’habt haben.”

Auf die Frage, warum er sich nach fünf Stunden freiwillig mit der letzten verbliebenen Geisel – der Filialleiter-Stellvertreterin – ergeben hätte, erwiderte der Mann: “Wegen den Gesprächen. Und den Angestellten.”

Ob er im Gefängnis glücklich sei, wollte Richterin Minou Factor abschließend wissen. “I war draußen a net glücklich”, entgegnete der 40-Jährige. Nach Auskunft seines Anwalts Philipp Josef Bischof erfährt er im Gefängnis zweimal wöchentlich eine psychologische Betreuung.

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