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Bauen in Vorarlberg wird einfacher und billiger

Der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) stellte heute gemeinsam mit Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) die Regierungsnovelle der Bautechnikverordnung vor.
Der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) stellte heute gemeinsam mit Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) die Regierungsnovelle der Bautechnikverordnung vor. ©VN/Lerch; VLK
Die Vorarlberger Landesregierung hat am Dienstag eine neue Bautechnikverordnung beschlossen, die ab 1. Jänner 2017 in Kraft treten wird. Dabei wird weitgehend auf die bautechnischen Richtlinien des Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) von 2015 verwiesen.
Die Verordnung im Detail

Vorarlberg spezifische Abweichungen wurden extra geregelt. Sie sollen Vereinfachungen bringen und Kosten dämpfend wirken. “Dahinter stand ein recht mühsamer, steiniger Weg”, brachte Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) am Dienstag den Prozess auf den Punkt, bei dem Experten und Praktiker die Baurechtsverordnung Richtlinie für Richtlinie unter die Lupe nahmen. Dahinter standen – so Wallner – die Fragen, wie kann man “der OIB-Richtlinie die Zähne ziehen”, was kann man entschlacken, wie Kosten senken und welche Richtlinien entnimmt man der OIB.

Verordnung definiert Mindeststandards

Mehr als 50 Vereinfachungsvorschläge habe das Land schließlich eingebracht. Rund die Hälfte davon sei in die OIB-Richtlinie 2015 eingeflossen. Wichtige, darin nicht enthaltene Vorschläge habe man nun in der Bautechnikverordnung des Landes umgesetzt, berichtete der Landeschef im Anschluss an die Regierungssitzung. Diese definiert Mindeststandards, die beim Neu-, Zu- und Umbau eines Gebäudes sowie bei dessen Sanierung einzuhalten sind. “In einer breiten Zusammenarbeit haben wir eine Verordnung zustande gebracht, die nicht nur Kosten dämpfend und deregulierend wirkt, sondern auch die Ansprüche hinsichtlich Bauqualität und Energieeffizienz erfüllt”, freute sich Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP).

Abweichungen zu Bundesrichtlinien

Rüdisser (ÖVP) führte mehrere Beispiele zu Abweichungen gegenüber den OIB-Richtlinien an. So verbleibt etwa in Vorarlberg die Raumhöhe bei Wohnungen auch in Zukunft bei 2,40 Meter (OIB: 2,50 Meter). Ebenfalls ohne besondere Erschwernisse möglich ist die Errichtung von Holz-Gebäuden mit bis zu sechs Geschoßen, weil die Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten (OIB) auf 60 Minuten herabgesetzt wurde. Das wird neben Vorarlberg auch in Tirol, Salzburg und der Steiermark so gehandhabt.

Leistbares Bauen und Wohnen ermöglichen

Bei Tiefgaragen mit einer Größe von bis zu 350 Quadratmetern und 10 bis 15 Stellplätzen entfällt die Notwendigkeit einer mechanischen Lüftung, wenn eine ausreichende Querlüftung durch Luftzug gegeben ist. Das erspare dem Bauherren “grob gerechnet” Investitionskosten von 25.000 bis 30.000 Euro, rechnete der zuständige Landesrat vor. Als weitere Beispiele nannte Rüdisser etwa Erleichterungen beim Bau von Wintergärten oder beim Schutz vor sommerlicher Überwärmung. Zudem entfalle künftig der Energieausweis bei Produktionsstätten.

VP-Landtagsklub begrüßt kostendämpfende Vereinfachungen

Auch der Wohnbausprecher der ÖVP im Vorarlberger Landtag, Albert Hofer, begrüßt die Initiative: “Der heutige Beschluss der Vorarlberger Landesregierung für eine neue Bautechnikverordnung ist ein notwendiger Schritt in Richtung Deregulierung. Damit Verbunden sind neue Chancen beim Thema leistbares Wohnen, da mit der neuen Regelung eine Reihe von Vereinfachungen und Erleichterungen, die auch kostendämpfend wirken, geschaffen werden.”

(APA/red)

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