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Baubranche fordert: Bestbieter statt Billigstbieter

Gerhard Flatz, GBH-Landesgeschäftsführer, Bernhard Feigl, Spartenobmann Handwerk und Gewerbe, Gerd Oprießnig, GBH-Landesvorsitzender und Franz Drexel, Bau-Innungsmeister,
Gerhard Flatz, GBH-Landesgeschäftsführer, Bernhard Feigl, Spartenobmann Handwerk und Gewerbe, Gerd Oprießnig, GBH-Landesvorsitzender und Franz Drexel, Bau-Innungsmeister,
Bregenz - Die öffentliche Hand soll Bauaufträge an den Best- und nicht an den Billigstbieter vergeben - so lautet die zentrale Forderung der Gewerkschaft Bau-Holz und der Bauinnung Vorarlberg.

Damit sollen laut Gewerkschaft und Bauinnung Lohn- und Sozialdumping verhindert und die regionale Wirtschaft gestärkt werden. Mit der bundesweiten Initiative „Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze“ wollen die Bausozialpartner ihren Forderungen Nachdruck verleihen.

Der Wettbewerb in Österreich und auch in Vorarlberg werde schärfer und immer mehr Billiganbieter würden auf den Markt drängen.

Die Bauchbranche fürchtet, dass dadurch Arbeitsplätze verloren gehen, dass das Ausbildungssystem gefährdet wurnd, und dass kleine und mittlere Gewerbebetriebe weniger Chancen haben, Aufträge zu erhalten.

Die Sozialpartner aus dem Baubereich, drei Fachgewerkschaften und zwölf Bundesinnungen, sowie drei weitere Partner haben deshalb die Initiative „Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze!“ gegründet. Erstes Ziel der Initiative sei es, dass bereits bestehende Möglichkeiten zum Best- vor Billigstbieterprinzip besser genutzt werden sollen.

Des Weiteren wurde ein 6-Punkte-Forderungskatalog erarbeitet:

1. Adaptierung des Vergaberechts – Best- vor Billigstbieterprinzip
2. Maßnahmen gegen die Gründung und Geschäftstätigkeit von Scheinfirmen
3. Eine Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes
4. Aufrechterhaltung des Befähigungsnachweises als Ausübungs- und Qualifikationskriterium
5. Änderung sonstiger Rahmenbedingungen
6. Rasche Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie in nationales Recht, damit Aufträge nach sozialen und nachhaltigen Kriterien vergeben werden können.

Statements

GBH-Landesgeschäftsführer Gerhard Flatz: “Lohn- und Sozialdumping schadet allen Beschäftigten und muss verhindert werden. Öffentliche Aufträge dürften nicht mehr an dubiose Firmen vergeben werden, die bereits durch Unterentlohnung negativ aufgefallen sind. Nur so kann verhindert werden, dass die Wertschöpfung sowie Arbeitsplätze verloren gehen und das sehr gute Ausbildungssystem in Vorarlberg gefährdet wird. Um Lohndumping zu unterbinden, fordern wir eine Ausweitung der Kontrollen, deutlich schärfere Strafen und die Überprüfung der Firmenstandorte.”

GBH-Landesvorsitzender Gerd Oprießnig: “Wenn bei Angeboten nur der niedrigste Preis zählt, können soziale, entgeltrechtliche und arbeitszeitrechtliche Standards nicht eingehalten werden. Das schadet nicht nur den Beschäftigten und den Unternehmen, die sich an die hohen Standards halten, sondern auch dem Staat, dem Steuereinnahmen entgehen. Bauaufträge müssen in Zukunft daher nach dem Best- und nicht nach dem Billigstbieterprinzip vergeben werden.”

Spartenobmann Bernhard Feigl: “Die Orientierung vom derzeit gängigen Billigstbieter-Prinzip hin zum Bestbieter-Prinzip würde den Weg zu mehr Fairness ebnen, da neben dem Preis auch andere Kriterien wie Lebenszykluskosten, Qualität, umweltgerechte oder soziale Leistungen als Vergabekriterien herangezogen werden können. Das Augenmerk muss auf nachvollziehbare und gesellschaftliche wertvolle Qualitätskriterien wie etwa die Qualifikation und Erfahrung von Schlüsselpersonal, Ausbildung von Lehrlingen oder älteren Arbeitnehmern gelegt werden.”

Bau-Innungsmeister Franz Drexel: “Durch die Aufsplittung von großen Leistungen bzw. Baulosen in mehrere kleinere Teillose und eben der Wahl des Bestbieter-Prinzips mit regionalen Kriterien können Ausschreibungen – in gesetzeskonformer Weise – regional und KMU freundlich gestaltet werden. Damit haben auch kleinere Betriebe die Chance, sich an Ausschreibungen aktiv zu beteiligen. Um auch für die Zukunft den notwendigen Spielraum zu haben, kleinere Aufträge ohne große bürokratische Hürden in den Kommunen bzw. im Land zu vergeben, muss die derzeitige Schwellenwert-Verordnung unbefristet gültig werden.”

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