AA

Baubewilligung im Nachhinein aufgehoben: Reithalle in der Hellbrunner Allee vor Abriss

Die Reithalle wurde in zweiter Instanz vom Land Salzburg genehmigt.
Die Reithalle wurde in zweiter Instanz vom Land Salzburg genehmigt. ©Bilderbox/Symbolbild
Ein Landwirt, dessen Reithalle im Grünland an der fast 400 Jahre alten Hellbrunner Allee in der Stadt Salzburg liegt, muss das Gebäude womöglich wieder abreißen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seiner Entscheidung vom 8. Oktober die Bewilligung dafür aufgehoben.

Nun muss der Landesverwaltungsgerichtshof über die Causa entscheiden, hieß es am Mittwoch.

Salzburg genehmigte Reithalle in zweiter Instanz

Zur Vorgeschichte: Eine Bürgerbewegung in den 1970er-Jahren verhinderte die totale Verbauung der Grünflächen entlang der Allee, die 1615 im Auftrag von Fürsterzbischof Markus Sittikus von Hohenems angelegt wurde. Die Grünlanddeklaration ist noch heute gültig. Die Stadt Salzburg genehmigte dem Landwirt den Bau der Reithalle nicht und stellte einen negativen Bescheid aus. Der Grundeigentümer ging in Berufung, er sah seine wirtschaftliche Existenz ohne Reithalle gefährdet.

In zweiter Instanz bewilligte das Amt der Salzburger Landesregierung durch die Naturschutzabteilung im Jahr 2011 die Errichtung der Halle. Es bestehe dafür ein öffentliches Interesse, hieß es. “Damit wurde die Landwirtschaft als wichtigeres Interesse bewertet, als das öffentliche Interesse an der Hellbrunner Allee und am Landschaftsschutzgebiet”, erklärte am Mittwoch der Umweltanwalt des Landes Salzburg, Wolfgang Wiener, der die aktuelle Entscheidung des VwGH bekannt gab.

Bewilligung nach Bau wieder aufgehoben

Der Verwaltungsgerichtshof habe die Entscheidung der damaligen Landesregierung nicht nachvollziehen können, weil weder die Existenzgefährdung noch andere Alternativen von der Behörde ausreichend geprüft worden seien, erläuterte Wiener. Eine Bewilligung der Halle im öffentlichen Interesse sei für den VwGH nicht nachvollziehbar gewesen.

Gegen die Entscheidung in zweiter Instanz hatte die Landesumweltanwaltschaft eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Eine aufschiebende Wirkung wurde vom VwGH aber nicht zuerkannt, deshalb wurde die Halle inzwischen auch gebaut. Durch die Aufhebung der Bewilligung durch den VwGH ist jetzt aber das von dem Landwirt angestrengte Berufungsverfahren gegen den negativen Bescheid der Stadt wieder offen.

Reithalle muss womöglich abgerissen werden

Mittlerweile ist aber nicht mehr das Amt der Landesregierung, sondern das neu eingerichtete Landesverwaltungsgericht für das Berufungsverfahren zuständig. “Wird die negative Entscheidung des Magistrates gerichtlich bestätigt, ist die Reithalle abzureißen, vielleicht rechtzeitig zum 400-Jahr-Jubiläum der Allee im Jahr 2015”, erklärte der Umweltanwalt. “Die Allee ist heute die älteste erhaltene herrschaftliche Allee Mitteleuropas und vermutlich weltweit die älteste ihrer Art.” (APA)

  • VIENNA.AT
  • Salzburg-Stadt
  • Baubewilligung im Nachhinein aufgehoben: Reithalle in der Hellbrunner Allee vor Abriss
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen