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Bar-Betreiber in Wien-Ottakring niedergestochen: Mordprozess vertagt

Der Mordprozess wurde vertagt.
Der Mordprozess wurde vertagt. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Am Morgen des 20. August 2017 ist ein Bar-Betreiber vor seinem Lokal in Wien-Ottakring von einem Mann niedergestochen worden, weil er dessen Begleiterin ein Kompliment gemacht hatte. Am Montag, den 19. März, musste sich der Täter wegen Mordes am Wiener Landesgericht verantworten. Der Prozess wurde vertagt.
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Der Angeklagte hatte sich an dem Abend nach einer längeren Lokal-Tour mit einer Frau getroffen, mit der er eine mehrmonatige Sex-Beziehung hinter sich hatte. Sie hätte ihn zu später Stunde laufend angerufen und ihn unbedingt sehen wollen, erzählte der 38-Jährige den Geschworenen. Man traf sich dann tatsächlich und verließ um 4.30 Uhr ein Lokal auf der Ottakringer Straße.

Während der Angeklagte zwischen zwei geparkten Pkw seine Notdurft verrichtete, wurde die Frau von dem 37 Jahre alten Perica G. angesprochen. Er freue sich, um diese Uhrzeit eine attraktive Frau auf der Straße zu sehen, sagte der Lokalchef, der sich rauchend vor seiner Bar befand. “Das scheint ihn gestört zu haben”, schilderte Staatsanwältin Ursula Schrall-Kropiunig die Reaktion des Angeklagten. Er beschimpfte Perica G. wüst, worauf dieser meinte, ob er überhaupt wisse, wen er vor sich habe.

Angeklagter zückte Messer und stach Gegenüber in die Brust

Daraufhin zückte der 38-Jährige laut Anklage ein Klappmesser und stieß das seinem Gegenüber zwei Mal in die Brust. “Daran können Sie erkennen, wie wenig ihm ein Menschenleben wert ist, wenn er wegen so einem Vorfall zu so einer Tat schreitet”, gab die Staatsanwältin den Geschworenen zu bedenken.

Zwei Lokalgäste bekamen die Auseinandersetzung mit und kamen dem Bar-Betreiber zu Hilfe. Einer von ihnen versetzte dem bewaffneten Angreifer einen Tritt, der andere stellte sich mit erhobenen Händen zwischen die beiden Männer und rief ihnen zu, sie sollten sich beruhigen. Der Angeklagte rammte dem 28-Jährigen sein Messer in den Bauch. Dann lief er davon.

Verteidiger argumentierte mit Notwehr

Während der Jüngere dank einer Notoperation mit dem Leben davonkam, starb Perica G. im Spital. Die Klinge hatte ihn zwei Mal am Herzen getroffen. Der Täter und sein Verteidiger Peter Philipp versuchten die Geschworenen von einer Notwehr-Situation zu überzeugen. Der 38-Jährige behauptete, Perica G. und seine zwei Bekannten hätten ihn eingekreist und dabei gerufen, sie würden ihn jetzt “umbringen”. Er habe weglaufen wollen, was die Männer verhindert hätten. Sie wären auf ihn losgegangen: “Es war dunkel, ich habe nicht alles gesehen. Sie haben mich geschlagen.” Er hätte “große Angst, Panik” bekommen: “Ich wollte mich schützen. Ich habe ihn angestochen, weil ich Angst hatte.” “Da stechen’S direkt in den Bereich des Herzens? Sie haben offenbar zwei Mal sehr genau getroffen”, stellte Richter Patrick Aulebauer fest. Auch gegen den zweiten Mann, den er lebensgefährlich verletzt hatte, hätte er sich nur gewehrt, versicherte der Angeklagte. Weshalb ihn die Männer attackiert hätten, sei ihm nicht klar.

Täter hatte sich in Heimat abgesetzt

Weder die Bekannte des Angeklagten noch der 28-Jährige schilderten in ihren Zeugenaussagen eine notwehrähnliche Situation. Besonderes Gewicht kam einer Frau zu, die von ihrer Wohnung aus den Streit auf der Straße mitbekommen hatte, daher ans Fenster gegangen war und gesehen hatte, wie der Angeklagte nach verbalen Beleidigungen von seinem Messer Gebrauch machte. Damit konfrontiert, meinte der Angeklagte, diese Angaben der Zeugen wären “manipuliert”.

Der Mann – ein gebürtiger Kosovo-Albaner, der seit 15 Jahren in Österreich lebt, nachdem Asylansuchen in der Schweiz und Deutschland abgelehnt worden waren – hatte sich nach der Bluttat zunächst in seine Heimat abgesetzt. Mitte September kehrte er freiwillig nach Österreich zurück und stellte sich, “um die Sache aufzuklären”, wie Verteidiger Peter Philipp betonte.

Weitere Zeugen für Prozess erforderlich

Der Prozess gegen einen 38-jährigen Mann, der im vergangenen August in Wien-Ottakring einen Bar-Betreiber mit einem Klappmesser vorsätzlich getötet haben soll, ist vertagt worden. Das Schwurgericht hielt die Ladung weiterer Zeugen für erforderlich. Die Verhandlung wird am 3. Mai fortgesetzt.

APA/Red.

 

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