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Bakary J.: Wiederaufnahme mit neuen Gutachten - "Ungereimtheiten"

Anwältin Maria Zehetbauer (r.) und zwei der verurteilten WEGA-Polizisten bei einer Pressekonferenz zum Fall Bakary J. am Montag
Anwältin Maria Zehetbauer (r.) und zwei der verurteilten WEGA-Polizisten bei einer Pressekonferenz zum Fall Bakary J. am Montag ©APA
Mit neuen medizinischen Gutachten wollen drei der vier im Fall Bakary J. wegen Quälens eines Gefangenen verurteilten Wiener Polizisten eine Wiederaufnahme ihres Strafverfahrens erwirken. Ein Chirurg spricht von "Ungereimtheiten", was die Verletzungen des Opfers betrifft.
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Der pensionierte Facharzt für Chirurgie, Georg Kobinia, kommt zu dem Schluss, dass die Verletzungen auf einem veröffentlichten Foto von Bakary J. nicht mit der offiziellen Dokumentation des Falles übereinstimmen.

Blutergüsse nicht am Tag der Folter entstanden?

Die drei Polizisten waren wegen Quälens eines Gefangenen verurteilt worden, nachdem sie am 7. April 2006 den gebürtigen Gambier Bakary J. in einer Lagerhalle schwerst misshandelt hatten, weil er sich zuvor so heftig gegen seine Abschiebung nach Gambia gewehrt hatte, dass ihn der Pilot eines Passagierflugzeuges nicht mitnahm. Die Blutergüsse könnten nicht an diesem Tag (dem 7. April 2006, Anm.) entstanden sein, meinte Kobinia am Montag bei einer Pressekonferenz in Wien.

Polizisten-Geständnisse wegen “medialer Hetze”

Bei dem Pressegespräch waren auch zwei der drei mittlerweile aus dem Polizeidienst entfernten Polizisten anwesend. Als Begründung für die seinerzeit abgelegten Geständnisse, die sie mittlerweile widerrufen haben, nannten sie “mediale Hetze” und Vorverurteilung, Angst vor dem Amtsverlust und psychischen Druck. Außerdem sei ihnen in Aussicht gestellt worden, dass sie mit einem Geständnis Chancen auf eine milde Bestrafung hätten, die ihnen die Ausübung einer weiteren Tätigkeit im Polizeidienst ermöglichen würde.

Chirurg ortet “Umgereimtheiten”

Die damaligen Wega-Polizisten halten an ihrer ursprünglichen Verantwortung fest, dass sich Bakary J. offenbar bei einem Sturz im Zuge eines Fluchtversuchs verletzt habe. Im AKH wurde, wie Georg Kobinia darlegte, neben Prellungen von Schulter und Hüfte sowie einer Zerrung der Halswirbelsäule eine Prellmarke oberhalb eines Auges im Ausmaß von zwei Zentimetern samt Abschürfung diagnostiziert.

Die Frakturen von Bakary J.

Hätte im AKH nur der geringste Verdacht bestanden, dass Bakary J. Frakturen im Kopfbereich erlitten hätte, wäre er zu weiteren Untersuchungen auf Fachabteilungen gebracht worden, meinte der pensionierte Chirurg. Am 11. Mai wurde bei dem gebürtigen Gambier eine Fraktur diagnostiziert, die vom Stirnbein über das Joch- und Nasenbein verlief und nach Darstellung Kobinias binnen 24 Stunden, wahrscheinlich aber schon früher, zu einem Bluterguss hätte führen müssen. Ein solcher sei in den folgenden Tagen aber nicht dokumentiert. Bei einem Bruch hätte sich eine Prellmarke unterhalb des Auges befinden müssen, erläuterte der Mediziner.

Umstrittenes Foto mit Bluterguss

Zu sehen ist der enorme Bluterguss auf einem damals von Medien veröffentlichten Foto, das der tags darauf erfolgten Anzeige der behaupteten Misshandlung durch die Polizisten durch die Ehefrau von Bakary J. allerdings nicht beigelegt sei. Der Chirurg, der für sein Gutachten nach eigenen Angaben den damaligen Klinikbefund durchgelesen und mit Augenärzten besprochen hat, ortet “Ungereimtheiten”.

Problemabschiebung von Bakary J.

Die früheren Polizisten wiesen darauf hin, dass es sich im Fall von Bakary J. um eine sogenannte Problemabschiebung gehandelt habe, was von Anfang an klar war. An Ausrüstung habe man nur sogenannte Handschlaufen mitgenommen, nicht jedoch Waffen, Schlagstöcke oder Handfesseln. Nach dem Abbruch der Abschiebung – J. war bereits im Flugzeug – habe man sich von Schwechat auf den Rückweg zum Polizeianhaltenzentrum (PAZ) gemacht. Man habe Bakary J. sogar in Aussicht gestellt, bei seiner Wohnung vorbeizufahren, um persönliche Dinge zu holen, da das Gepäck des Schubhäftlings in der Maschine war. J. selbst sei der irrigen Annahme gewesen, überhaupt zu seiner Familie zurückkehren zu dürfen.

Abschiebung abgebrochen – Fahrt zu Lagerhalle

Auf der Autobahn wurde einer der Beamten, der im VW-Transporter neben Bakary J. saß, nach eigenen Angaben von dem Mann heftig attackiert, so dass er ihn schließlich “im Fußraum fixiert” hat und fast auf ihm draufgekniet ist. In dieser gefährlichen Situation – Tempo 80 auf der A4, ein Anhalten wäre mit einem zu großen Risiko verbunden gewesen – entschied der Fahrer spontan, über die A23 und den Handelskai zu einer Übungshalle der Wega zu fahren, um J. dort die Hände zu fesseln.

Keine Übergriffe laut Polizisten

Zu Übergriffen sei es dort nicht gekommen, beteuerten die zwei früheren Beamten und widerriefen damit ihr früheres Geständnis. Auf dem weiteren Rückweg und bereits in unmittelbarer Nähe zum PAZ am Hernalser Gürtel habe Bakary zu entkommen versucht und sei vom Fahrer erwischt worden, wobei beide “relativ heftig” zu Sturz kamen.

“Auf eigene Faust zu sanktionieren macht keinen Sinn”, betonte einer der um die Wiederaufnahme des Strafverfahrens kämpfenden Verurteilten. “Außerdem waren wir Urlaubsantreter:” Er selbst habe erst nach einigen Tagen im Ausland von den Misshandlungsvorwürfen erfahren.

Schadenersatz für Bakary J.?

Maria Zehetbauer, die Rechtsvertreterin der drei Verurteilten, wies auf “exorbitante Schadenersatzforderungen” hin, die auf die Beamten zukämen. 110.000 Euro habe das Innenministerium als A-Konto-Zahlung geleistet. “Es ist aber nicht klar, welche Schäden damit entschädigt werden sollen”, sagte Zehetbauer. Seit mehr als einem Jahr sei dazu ein Regressverfahren am Arbeits- und Sozialgericht anhängig. Weitere 385.000 Euro habe Bakary J. von der Republik eingeklagt.

(apa/red)

 

 

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