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Baby misshandelt: Anklage gegen Siefvater erhoben - Prozess im Februar

Im Februar muss sich der 23-Jährige wegen Kindesmisshandlung vor Gericht verantworten.
Im Februar muss sich der 23-Jährige wegen Kindesmisshandlung vor Gericht verantworten. ©Bilderbox.at (Symbolbild)
Ein 23-jähriger Mann muss sich am 20. Februar wegen Kindesmisshandlung im Wiener Straflandesgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Wien hat vor kurzem einen Strafantrag eingebracht - allerdings nicht wegen versuchten Mordes, weshalb der Verdächtige zunächst in U-Haft genommen worden war.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Verdächtiger in U-Haft

Die Anklage lautet auf absichtliche schwere Körperverletzung.

Baby mit Knochenbrüchen eingeliefert

Das Baby war mit zahlreichen Knochenbrüchen ins SMZ Ost eingeliefert worden, nachdem die Mutter mit dem Kind ihren Hausarzt aufgesucht hatte, weil der Kleine nicht mehr krabbelte. Der Arzt veranlasste umgehend die Überstellung ins Krankenhaus, wo insgesamt neun Frakturen – an beiden Armen, an einem Fuß, an den Rippen und dem Schlüsselbein – festgestellt wurden. Einige Verletzungen waren mehrere Wochen alt, sodass aus Sicht der Staatsanwaltschaft davon auszugehen ist, dass das Baby über einen längeren Zeitraum misshandelt wurde.

Mandant “war es nicht”

Der Rechtsbeistand des 23-Jährigen, der Wiener Strafverteidiger Roland Friis, hält seinen Mandanten für schuldlos. “Er war es hundertprozentig nicht”, betonte Friis am Freitag im Gespräch mit der APA. Sein Mandant, der die Mutter des Kindes im Frühjahr 2013 kennengelernt hatte und kurze Zeit später bei ihr eingezogen war, komme nicht als einziger möglicher Täter infrage. In der Wohnung in Wien-Simmering hätte ein großer Familienverband gelebt, darunter auch Brüder der 21-jährigen Frau. “Mein Mandant hat sicher nicht das alleinige Gelegenheitsverhältnis gehabt, um dem Kind die Verletzungen zuzufügen”, erklärte Friis.

Wie der Verteidiger ankündigte, will er in der Verhandlung beweisen, dass sich der 23-Jährige zu den Zeitpunkten, als die körperlichen Übergriffe auf das Kleinkind stattfanden, gar nicht in der Wohnung aufhielt. Laut Friis soll sich das mit den Ergebnissen einer telefonischen Rufdatenerfassung sowie Casino-Besuchen des Mannes belegen lassen.

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