AA

Baby erlitt durch Schütteltrauma Gehirnschäden und starb: Eltern vor Gericht

Das kleine Mädchen hat den zweiten Angriff des Vaters nicht überlebt.
Das kleine Mädchen hat den zweiten Angriff des Vaters nicht überlebt. ©pixabay.com (Sujet)
Am Dienstag muss sich ein 29-Jähriger am Landesgericht Korneuburg wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen bzw. tödlichem Ausgang verantworten. Er soll seine drei Monate alte Tochter mehrere Male derart heftig geschüttelt haben, sodass das Mädchen ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt.

Weil er seiner drei Monate alten Tochter ein Schütteltrauma zugefügt hatte, musste sich ein 29-Jähriger am Dienstag am Landesgericht Korneuburg wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen bzw. tödlichem Ausgang verantworten. Der Kindesmutter (28), die ihrem Partner trotz aufrechtem Kontaktverbot die Säuglingspflege überlassen hatte, wurde Vernachlässigung einer unmündigen Person vorgeworfen.

Angeklagter soll Säugling mehrmals misshandelt haben

Laut Anklageschrift soll der Mann das Baby erstmals in der Nacht auf den 1. Juli 2017 derart heftig geschüttelt haben, dass dessen Kopf ruckartig vor und zurück pendelte und es ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt. Die Verletzungen hätten Ausfälle höherer Hirnfunktionen und damit schwere Dauerfolgen bewirkt – wenn das kleine Mädchen den zweiten Angriff in der Nacht auf den 15. Juli überlebt hätte.

In den Einvernahmen gab der Mann an, mit der Betreuung seiner Tochter überfordert gewesen zu sein. Bereits im Sommer 2015 hatte er dem ersten gemeinsamen Kind beim Wickeln den Oberschenkel gebrochen, indem er dem sieben Wochen alten Buben ein Bein mit Gewalt aus dem Strampelanzug drehte. In der Folge wurde er am Landesgericht St. Pölten zu 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Sieben Wochen alten Buben Oberschenkel mit Gewalt gebrochen

Der 29-Jährige hatte 2010 geheiratet und aus dieser Ehe einen siebenjährigen Sohn. Nach der Trennung von seiner Frau lernte er 2014 seine neue Partnerin kennen, Mutter einer 2009 geborenen Tochter und eines 2014 geborenen Sohnes. Im Juli 2015 kam dann das erste gemeinsame Kind zur Welt, im April 2017 das zweite – das nur drei Monate alt wurde.

Unmittelbar nach der Verletzung des Buben untersagte die Jugendbehörde dem Mann den Kontakt zu den Kindern. Wie die Staatsanwältin betonte, wurde dieses Verbot der Angeklagten mehrmals ausdrücklich klar gemacht.

Die Frau zog dann Ende 2016 ohne ihren Partner vom niederösterreichischen Zentralraum ins Weinviertel, weshalb die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten jene von Mistelbach über die Umstände informierte. Bei monatlichen Treffen mit einer Sozialarbeiterin wurde auch das aufrechte Kontaktverbot thematisiert. Zu Jahresbeginn 2017 unterzeichnete die Frau laut Anklageschrift eine Vereinbarung, wonach sie ihrem Freund nach wie vor keine unbegleiteten Besuche der Kinder erlauben dürfe – zu diesem Zeitpunkt war sie allerdings schon wieder schwanger.

Trotz Kontaktverbots: 29-Jähriger besuchte Lebensgefährtin regelmäßig

Nach der Geburt der Tochter am 14. April 2017 besuchte der Mann seine Lebensgefährtin täglich im Krankenhaus und in der Folge auch zuhause. Er übernachtete zeitweise dort und betreute auch das kleine Mädchen – mit fatalen Folgen.

Laut der Staatsanwältin war es Anfang Juli zum ersten derartigen Vorfall gekommen. Am 2. Juli begann die Kleine dann zu erbrechen, am folgenden Tag suchte die 28-Jährige mit ihr das Krankenhaus Mistelbach auf. Der Säugling wurde bis zum 8. Juli stationär behandelt, die Ursache für das ständige Erbrechen aber nicht gefunden und nur die Nahrung umgestellt.

Baby erlitt irreversible Gehirnschäden: Verstorben

Eine Woche nach der Entlassung aus dem Spital übernahm der Angeklagte erneut die Betreuung und musste in jener Nacht mehrmals aufstehen. Wieder wurde das kleine Mädchen geschüttelt – in der Früh erlitt es einen Kreislaufstillstand. Die Mutter rief den Notarzt, der Säugling wurde intubiert, künstlich beatmet und in die Kinderintensivstation des Wiener SMZ Ost eingeliefert.

Nach Untersuchungen erhärtete sich am 17. Juli der Verdacht der Ärzte, dass die festgestellten irreversiblen Gehirnschäden auf ein Schütteltrauma zurückzuführen waren. Am 18. Juli starb das Baby.

Teilweises Schuldbekenntnis

Der 29-Jährige bekannte sich teilschuldig, nämlich zum Tatvorwurf, sein Kind getötet zu haben, bestritt aber den ersten Vorfall. Er habe die Nerven verloren, aber ohne Vorsatz gehandelt, meinte sein Verteidiger. Die 28-Jährige gab zu, das Kontaktverbot nicht eingehalten zu haben. Der vorsitzende Richter des Schöffensenats, Manfred Hohenecker, versuchte zu ergründen, wie es zu dem Aggressionsausbruch gegen ein wehrloses Baby kommen konnte.

Er habe in dieser Nacht mehrmals aufstehen müssen und einfach nur seine Ruhe haben wollen, erklärte der Angeklagte. “Warum haben Sie sich, statt das Baby zu schütteln, nicht an die Kindesmutter gewendet und gesagt, Sie können nicht mehr?” fragte Hohenecker. Achselzucken war die Antwort, und: “Sie war unten in der Küche…” Er habe es nicht soweit treiben wollen, dass so etwas passiert, beteuerte der Angeklagte. “Es ist nicht passiert, Sie haben es gemacht! Sie haben ein Menschenleben ausgelöscht”, hielt der Richter fest.

“Möglicherweise zu unvorsichtig” mit Tochter

Seine Freundin habe ihm mitunter vorgeworfen, zu grob zu den Kindern zu sein, räumte der 29-Jährige ein. Und er gab auf eindringliche Fragen schließlich auch zu, Anfang Juli möglicherweise “zu unvorsichtig” im Umgang mit seiner Tochter gewesen zu sein. Hätte er im Spital in Mistelbach auf eine mögliche Verletzung durch Schütteln aufmerksam gemacht, wäre die dortige Fehldiagnose vielleicht vermieden worden, stellte Hohenecker in den Raum.

Die 28-Jährige musste auf Richterfrage zugeben, dass eine verantwortungsvolle Mutter einem wegen Körperverletzung eines Babys Vorbestraften kein Kind mehr in die Hand geben dürfte. Als es ihrer Tochter Anfang Juli so schlecht ging, sei sie nicht auf die Idee gekommen, ihren Freund nach einem möglichen Grund zu fragen, schluchzte die Angeklagte. Beim zweiten Mal sei sie durch das Babygeschrei munter geworden und habe ihm die Kleine abgenommen.

Hohenecker hielt der Beschuldigten vor, bereits seit 2015 gewusst zu haben, wie grob ihr Freund mit den Kindern umging, jedoch die Augen davor verschlossen zu haben. Sie habe ihn auch mehrmals darauf hingewiesen, dass man den Kopf eines Säuglings stützen müsse, und er habe es trotzdem nicht befolgt, sagte der Richter. Obwohl also die von dem Mann ausgehende Gefahr evident gewesen sei, habe sie ihn das Baby betreuen lassen.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Baby erlitt durch Schütteltrauma Gehirnschäden und starb: Eltern vor Gericht
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen