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Autounfall im Ausland: UNIQA gibt wichtige Tipps

Was tun, wenn man im Ausland einen Autounfall hat?
Was tun, wenn man im Ausland einen Autounfall hat? ©pixabay.com (symbolbild)
Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, muss einiges beachten. Doch was passiert eigentlich, wenn im Ausland mit dem Auto etwas passiert? Experten von UNIQA Österreich geben Antwort auf die wichtigsten Fragen.

Welches Recht gilt wenn ich einen Unfall mit dem Auto im Ausland habe?

Es gilt immer das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Achtung: Unterschreiben Sie niemals ein Schuldeingeständnis oder Dokumente, die Sie nicht verstehen – auch nicht für die Polizei!

Was ist zu tun, wenn ich den Unfall verursacht habe oder die Schuld nicht eindeutig beim Gegner liegt?

Melden Sie den Unfall bei Blechschäden innerhalb einer Woche Ihrer Kfz Haftpflicht-Versicherung. Bei Personenschäden ist vor Ort ein Anwalt meist hilfreich.

Wer zahlt, wenn die Schuld eindeutig beim Gegner liegt?

Innerhalb der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz geht die Schadenregulierung einfach. Kontaktieren Sie den Verband der Verscherungsunternehmen Österreichs unter 0043 1 7 11 56-0. Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum ausländischen Fahrzeug und zu jeder Korrespondenz-Versicherung, die in Österreich den Schaden abwickelt.

Was, wenn ich mit dem Mietwagen einen Unfall habe?

Informieren Sie noch am Unfallort den Auto-Vermieter. Lassen Sie das Fahrzeug nicht ohne Rücksprache abschleppen oder reparieren.

Was passiert wenn ich außerhalb der EU einen Unfall habe?

Außerhalb der EU wird es deutlich komplizierter. Sie müssen sich zur Schadenabwicklung direkt an den ausländischen Versicherer wenden. Bei sprachlichen und bürokratischen Hürden ist es oft hilfreich, einen Anwalt bzw. Ihre Rechtsschutz-Versicherung einzuschalten.

Was muss ich tun, wenn ich verletzt wurde?

Sie müssen unbedingt im Reiseland ein ärztliches Attest ausstellen. Nachträglich in Österreich eingeholte Atteste werden von der ausländischen Haftpflicht-Versicherung häufig nicht anerkannt.

Mitführpflichten Europa – das darf im Ausland im Auto nicht fehlen:

Warnweste, Warndreieck, Verbandskasten – wer in Österreich mit dem Auto unterwegs ist, hat diese Dinge ohnehin schon mit an Bord. In einigen Urlaubsländern reicht das allerdings nicht. Hier gelten weitere Mitführpflichten. Beispiele gefällig? Bitteschön:

  • Warnweste für alle Insassen: z.B. Frankreich, Italien, Kroatien, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Ungarn.
  • Feuerlöscher: Verpflichtend z.B. für Griechenland, Rumänien, Bulgarien, Türkei, gesamtes Baltikum; empfohlen für Fahrten nach Dänemark, Belgien, Mazedonien, Polen, Norwegen und Schweden.
  • Ersatzlampenset: Verpflichtend für Kroatien, Tschechien, Dänemark, Slowenien; empfohlen für Ungarn, Italien, Slowakei, Norwegen, Frankreich, Portugal und Spanien.
  • Zweites Warndreieck: Verpflichtend für Türkei, Spanien, Zypern; im Falle von Wohnwagenhängern auch in Kroatien und Slowenien.
  • Abschleppseil: Albanien, Mazedonien, Serbien und Montenegro.
  • Ersatzreifen: Sofern serienmäßig vorhanden, verpflichtend für Slowakei, Tschechien, Ungarn, Montenegro, Serbien und Spanien. Falls nicht, muss ein Reparaturset oder Reparaturspray mitgeführt werden.

(Red.)

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