“Wieder eine Ausnahmebewilligung, wieder eine privilegierte Gruppe und ein weiterer Beweis, dass die Parkraumbewirtschaftungspolitik der rot-grünen Stadtregierung von Pfusch und Dilettantismus gekennzeichnet ist”, so ÖVP Wien Obmann Stadtrat Manfred Juraczka zum Vorhaben der Stadt, Schulwarten an Pflichtschulen von Oktober bis April eine Ausnahmegenehmigung zum Parken zu erteilen. Die Begründung für die zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung ist aus Sicht der Opposition nicht befriedigend. Sie lautet: Möglicher Schneefall.
“Das ist per se schon seltsam, weil jeder weiß, dass es in Wien keinesfalls durchgehend schneit. Außerdem fragt am sich, warum ein Unterschied zwischen Pflichtschul- und anderen Schulwarten gemacht wird. Es schneit ja nicht vor der Volksschule, während vor dem benachbarten Gymnasium der Frühling ausbricht”, so Juraczka.
Ausnahmen in Sachen Parkpickerl in Wien
Während es für Ärzte – trotz mehrfachen Forderungen – keine Ausnahmen in Sachen Parkpickerl gibt und auch die Besitzer von Kleingärten nicht in jedem Fall ein Anrecht auf ein Parkpickerl haben, gibt es seit Juni 2013 auch für Garagenbesitzer die Möglichkeit, ein Parkpickerl zu beantragen. Die nächste Ausnahme bilden nun die Schulwarte. Allerdings betrifft das auch nicht alle Bezirke. “Es gibt unterschiedliche Sonderregelungen, wo so und so kaum mehr jemand den Überblick hat. Und um die Verwirrung perfekt zu machen, soll das neue Schulwarte-Pickerl nur in den ‘neuen’ Parkpickerlbezirken erwerblich sein”, so Juraczka.