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Aufenthaltsverbot wegen Drogenhandels

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Der angeblich misshandelte Schubhäftling Bakary J. (33) aus Gambia hat im Juni 1997 unter falschem Namen einen Asylantrag gestellt, wie sich anhand amtlicher Vermerke rekonstruieren lässt.

Nach der ersten Eheschließung wurde er im Dezember 1997 offiziell ausgewiesen, blieb aber offensichtlich im Land. Anfang 1998 fasste er im Landesgericht Wien nach dem Suchtmittelgesetz eine bedingte Freiheitsstrafe aus.

Laut weiterer behördlicher Feststellungen wurde 2000 sein Asylantrag abgewiesen. Nach einer zweiten Ehe stellte der Mann einen Antrag auf Niederlassungsbewilligung, die im März 2003 auslief. Im April 2005 wurde er im Landesgericht Wien neuerlich nach dem Suchtmittelgesetz schuldig gesprochen. Diesmal setzte es zwei Jahre unbedingte Haft, worauf er im August von der Bundespolizeidirektion Wien mit einem unbefristeten Aufenthaltsverbot belegt wurde.

Nachdem er seine Strafe unter Anrechnung der U-Haft verbüßt hatte, sollte Bakary J. am vergangenen Freitag in seine Heimat abgeschoben werden.

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